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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
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  1. Initiativen
  2. Anfragen

Wann bekommt die Leonardo da Vinci-Schule Planungssicherheit bezüglich ihrer Sporthalle?

24. Februar 2025
Philipp Dehne

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Weitere Haushalts-Kürzungen bei den Bibliotheken

24. Februar 2025
Michael Stöckel

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Landesmittel zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut

24. Februar 2025
Susanka Sambefski

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Illegaler Leerstand im Hochhaus Ruth: Wie lange lässt sich das Bezirksamt noch hinhalten?

24. Februar 2025
Maya Eckes

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Personalbedarf für Mietwucher-Verfahren

24. Februar 2025
Carla Aßmann

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Wie kann die Schulwegbeförderung im Bezirk sichergestellt werden?

17. Februar 2025
Philipp Dehne

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Verwendung der Verstärkungsmittel in 2024

20. Januar 2025
Michael Stöckel

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Sperrung von Neuköllner Sporthallen

20. Januar 2025
Philipp Dehne

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Hochhaus Ruth: Wirkt die Rückführungsanordnung?

20. Januar 2025
Maya Eckes

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Mietwucher endlich verfolgen

20. Januar 2025
Carla Aßmann

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Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist nur eine begrenzte Zahl an Nachfragen. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen. Die Bindungswirkung von Anträgen ist je nach Gegenstand unterschiedlich.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern eine Stellungnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen oder einen Appell an übergeordnete Behörden bzw. externe Akteure. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.

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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
Karl-Marx-Str. 83-85
12040 Berlin
(030) 90239 – 2003
linksfraktion@bezirksamt-neukoelln.de

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