Versammlungsfreiheit schützen
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Ergebnisse der Wahlen in Neukölln
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Ergebnisse der Wahlen am 26.09.2021 zum Bundestag, Abgeordnetenhaus und zur BVV sowie der Abstimmung zum Volksentscheid “Deutsche Wohnen & Co. enteignen” in Neukölln wurden am 7.10.21 vom Kreiswahlausschuss bzw. am 8.10.2021 vom… Weiterlesen
Gute Arbeit und gerechte Bezahlung für die Krankenhaus-Beschäftigten in Neukölln!
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln unterstützt die Forderungen nach verbindlich mehr Personal an den Vivantes-Kliniken und auf Anwendung des TVÖD für alle Beschäftigten in den ausgegliederten Tochterunternehmen. Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln unterstützt die Forderungen der… Weiterlesen
Neukölln hat Eigenbedarf
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Große private Immobilienkonzerne wie Deutsche Wohnen, Vonovia, Akelius & Co machen ihre Gewinne durch immer höher getriebene Mieten. Für viele Mieter*innen bedeuten sie die Verdrängung aus ihren Kiezen und Wohnungen. Aber der Anspruch auf eine angemessene und bezahlbare Wohnung steht in der… Weiterlesen
Immobiliendeal Heimstaden stoppen, Vorkaufsrecht an gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen nutzen, Mietende schützen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln unterstützt die Forderung der betroffenen Hausgemeinschaften, dem Verkauf von 138 Häusern an Heimstaden durch Vorkauf für landeseigene Wohnungsunternehmen, Genossenschaften etc. zuvorzukommen oderAbwendungsvereinbarungen abzuschließen. Dazu gehört auch… Weiterlesen
Sonderermittler und Untersuchungsausschuss zu den rechten Anschlägen in Neukölln jetzt einsetzen!
Die BVV Neukölln unterstützt die Forderung nach einem Sonderermittler und einem Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus von Berlin zu den rechten Anschlägen in Neukölln. Weiterlesen
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.