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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
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  1. Initiativen
  2. Entschließungen

Queere Räume schützen

17. Februar 2025
Fraktionsvorsitzende

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Abenteuerspielplatz Wildhüterweg unterstützen

13. Januar 2025
Fraktionsvorsitzende

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Solidarität mit den Betroffenen von rechtem Terror

13. November 2024
Fraktionsvorsitzende

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Keine Kürzungen an den Schulen - Senat muss Klassenfahrten ermöglichen

16. Oktober 2024
Fraktionsvorsitzende

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Die öffentlichen Musikschulen aufrechterhalten – Lehrkräfte nicht im Stich lassen!

17. Juni 2024
Fraktionsvorsitzende

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Gute Kitas für Neukölln: Entlastung jetzt!

20. Mai 2024
Fraktionsvorsitzende

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Frieden für Gaza und Israel! Neukölln fordert sofortigen Waffenstillstand!

8. April 2024
Fraktionsvorsitzende

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Ramadan bedeutet Frieden! Neukölln fordert das Ende des Kriegs in Gaza! Für sofortige Waffenruhe und Stopp der Waffenlieferungen

18. März 2024
Fraktionsvorsitzende

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Neukölln fordert das Ende des Kriegs in Gaza! Für sofortige Waffenruhe und Stopp der Waffenlieferungen

12. Februar 2024
Fraktionsvorsitzende

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Wir sind alle Neukölln! Niemand darf abgeschoben werden!

15. Januar 2024
Fraktionsvorsitzende

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Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist nur eine begrenzte Zahl an Nachfragen. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen. Die Bindungswirkung von Anträgen ist je nach Gegenstand unterschiedlich.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern eine Stellungnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen oder einen Appell an übergeordnete Behörden bzw. externe Akteure. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.

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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
Karl-Marx-Str. 83-85
12040 Berlin
(030) 90239 – 2003
linksfraktion@bezirksamt-neukoelln.de

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