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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
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  1. Initiativen
  2. Anträge

Unabhängiges Schlichtungsverfahren für das Jobcenter Neukölln

14. September 2023
Georg Frankl

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Wohnpark St. Marien auf illegalen Leerstand prüfen

11. September 2023
Carla Aßmann

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Keine Kürzungen in der Jugendarbeit!

11. September 2023
Susanka Sambefski

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Anita-Berber-Park selbst gestalten

28. Juni 2023
Maya Eckes

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Der Emmaus-Wald ist ein Wald

28. Juni 2023
Maya Eckes

Weiterlesen

Private Carsharing-Gemeinschaften fördern: Anwohnerparkausweise für mehrere Gebiete ermöglichen

28. Juni 2023
Carla Aßmann

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Gesundheitsgefährdenden Hygienenotstand bei Vivantes Neukölln nicht länger dulden

28. Juni 2023
Carla Aßmann

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Städtepartnerschaft mit einer Gemeinde in Rojava (Nordsyrien)

5. Dezember 2022
Carla Aßmann

Antrag Weiterlesen

Umgestaltung des Jahn-Denkmals

5. Dezember 2022
Carla Aßmann

Antrag Weiterlesen

Menschenwürdiges Wohnen. Zwangsverwaltung jetzt!

5. Dezember 2022
Antigoni Ntonti

Antrag Weiterlesen

123…12nächste

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.

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Karl-Marx-Str. 83-85
12040 Berlin
(030) 90239 – 2003
linksfraktion@bezirksamt-neukoelln.de

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