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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
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  1. Initiativen
  2. Anträge

SiKo Neukölln: Alle Infrastrukturbedarfe berücksichtigen

17. Februar 2025
Michael Stöckel

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Unhaltbarer Zustand an der Bushaltestelle 171 S/U Neukölln: Immobilienbesitzer in die Pflicht nehmen

17. Februar 2025
Carla Aßmann

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Neukölln für Frieden! Flagge Hissen für eine Welt ohne Atomwaffen am 8. Juli öffentlichkeitswirksam und mit Beteiligung der Zivilgesellschaft

13. Januar 2025
Carla Aßmann

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Keine Kürzung bei der Jugendsozialarbeit

13. Januar 2025
Philipp Dehne

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Preisgekrönten Dokumentarfilm No Other Land im Rahmen der Neuköllner Kultur- und Bildungsarbeit vorführen

13. Januar 2025
Georg Frankl

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Kommunale Angebote der Kinder- und Jugendarbeit erhalten

13. Januar 2025
Susanka Sambefski

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Nutzung der Sporthalle an der Leonardo da Vinci-Schule schnellstmöglich sicherstellen

13. Januar 2025
Philipp Dehne

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Rathaus Kantine erneut ausschreiben

13. November 2024
Carla Aßmann

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Schwimmunterricht für Willkommensklassen

13. November 2024
Philipp Dehne

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Versammlungsfreiheit gilt auch in Neukölln

16. Oktober 2024
Carla Aßmann

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123…15nächste

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist nur eine begrenzte Zahl an Nachfragen. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen. Die Bindungswirkung von Anträgen ist je nach Gegenstand unterschiedlich.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern eine Stellungnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen oder einen Appell an übergeordnete Behörden bzw. externe Akteure. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.

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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
Karl-Marx-Str. 83-85
12040 Berlin
(030) 90239 – 2003
linksfraktion@bezirksamt-neukoelln.de

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