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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
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  1. Initiativen
  2. Anfragen

Klimaschutz in Neukölln: Wann nimmt der Klimaschutzbeauftragte seine Arbeit auf?

24. Mai 2023
Maya Eckes

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Sind Neuköllner Schulen im Sinne des Brandschutzes überbelegt?

24. Mai 2023
Philipp Dehne

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Wird der Hermannplatz der Immobilienspekulation geopfert?

24. Mai 2023
Carla Aßmann

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Dumping-Ausschreibung statt sauberer Schulen durch die Rekommunalisierung der Schulreinigung?

24. Mai 2023
Philipp Dehne

Weiterlesen

Ordnungsamt schränkt Kunst- und Meinungsfreiheit auf Palästina-Fest am 13.05.2023 ein?

24. Mai 2023
Ahmed Abed

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Ordnungsrechtliche Unterbringung nach ASOG in 2022

27. April 2023
Georg Frankl

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Gewerbekontrollen Herrfurthstr. 10

4. April 2023
Carla Aßmann

Weiterlesen

Bauruine statt Kindertagesstätte Harzer Straße/ Kiehlufer

4. April 2023
Carla Aßmann

Weiterlesen

Der „Leitfaden Obdachlosigkeit“ des Bezirksamtes Neukölln ist ein zivilisatorisches Armutszeugnis

29. März 2023
Georg Frankl

Große Anfrage Weiterlesen

Städtebaulicher Vertrag mit BUWOG/VONOVIA

29. März 2023
Georg Frankl

Weiterlesen

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Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.

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DIE LINKE. Fraktion in der BVV Neukölln
Karl-Marx-Str. 83-85
12040 Berlin
(030) 90239 – 2003
linksfraktion@bezirksamt-neukoelln.de

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