Mietwucher-Check der Linken im Bundestag wirkt
Im November 2024 hat Die Linke im Bundestag einen Mietwucher-Check veröffentlicht. Eine Abfrage der Linksfraktion Neukölln zeigt jetzt, dass das Angebot zu einem sprunghaften Anstieg der Anzeigen wegen Mietwucher geführt hat.
Während zuvor die monatlichen Anzeigen bei null lagen, stiegen sie mit dem Mietwucher-Check noch im November auf 41 Fälle. Im Dezember 2024 und Januar 2025 wurden jeweils über 50 Verdachtsfälle gemeldet. Laut Auskunft des Bezirksamt befinden sich mit Stand Ende Januar 150 Verfahren in laufenden Ermittlungen.
Laut § 5 Wirtschaftsstrafgesetz gilt eine Miete als überhöht, wenn sie 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. In einem solchen Fall kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Bereits in den ersten Tagen wurde der Mietwucher-Check in Neukölln 726 mal genutzt. In 581 Fällen ergab die Prüfung eine überhöhte Miete von im Schnitt 60 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Eine Überhöhung der Miete um 50 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete kann eine Straftat darstellen, die mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird.
Die hohe Zahl an nicht gemeldeten Fällen von überhöhten Mieten deutet daraufhin, dass nur eine Bruchteil der Verdachtsfälle zur Anzeige gebracht wird. Doch allein um das aktuelle Fallaufkommen bearbeiten zu können, bräuchte das Wohnungsamt Neukölln eine personelle Aufstockung. Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin hatte den Senat vor bereits über einem Jahr aufgefordert, funktionierende Strukturen zur Verfolgung von Mietwucher in Berlin zu etablieren. Weil der Senat nicht tätig geworden ist, gibt es in den Bezirken immer noch nicht genügend Personalstellen.