Antrag der Linken im Deutschen Bundestag zu einem bundesweiten Mietendeckel Liveübertragung: Mittwoch, 21. April, 17.10 Uhr

Die LINKE hat in der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag ihren Antrag für einen bundesweiten Mietendeckel auf die Tagesordnung setzen lassen. Unter Zusatzpunkt 1, der für 17.00 Uhr anberaumt ist, wird eine halbe Stunde lang über den Antrag mit dem Titel „Bundesweiten Mietendeckel einführen “ diskutiert.

Darin wird der Bundestag aufgefordert, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der bundesweit die Mietpreisspirale stoppt und Mieten in angespannten Wohnungsmärkten deckelt.

Gefordert wird eine genaue Festschreibung, dass Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserungen in angespannten Wohnungsmärkten innerhalb der nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden sollen. Eine weitere Forderung bezieht sich auf die Nachschärfung der Mietpreisbremse, sodass neue Mietverträge „maximal in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete abgeschlossen werden dürfen“. Ausnahmen seien lediglich bei Neubauwohnungen zu gestatten. Verstöße müssten sanktioniert werden.

Im Anschluss soll das Schriftstück in die Ausschüsse überwiesen werden und dort zur weiteren Beratung freigegeben werden. Während die Linksfraktion die Federführung beim Bauausschuss sieht, treten die Koalitionsfraktionen dafür ein, dass der Rechtsausschuss federführend berät.

 

Den Antrag findet ihr hier:

 

Deutscher Bundestag Drucksache 19/28776 19.Wahlperiode 20.04.2021

Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Pascal Meiser, Dr. Gesine Lötzsch, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke,  Kerstin Kassner, Jan Korte, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Niema Movassat, Petra Pau, Sören Pellmann, Victor Perli, Ingrid Remmers, Martina Renner, Bernd Riexinger, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

 

Bundesweiten Mietendeckel einführen

Der Bundestag wolle beschließen:

  1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

 

Deutschlandweit sind die Mieten in dieser Legislaturperiode jährlich um rund fünf Prozent gestiegen (vgl. Auswertungen der Angebotsmieten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung), mehr als dreimal so stark wie die allgemeine Kaufkraftentwicklung. In fast allen Städten und Gemeinden steigen die Mieten ungebremst von der bisherigen „Mietpreisbremse“ des Bundes weiter an.  Für Millionen Menschen sind die Mieten zu hoch. Im Jahr 2019 lebten 11,4 Millionen Menschen in Deutschland in Haushalten, die durch ihre Wohnkosten überlastet waren. Rund 14 Prozent der Bevölkerung mussten mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 428 vom 29. Oktober 2020).

In Berlin wurde diese Entwicklung durch den „Berliner Mietendeckel“ (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin – MietenWoG Bln) unterbrochen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch mit seinem Beschluss vom 25. März 2021 diese landesgesetzliche Regelung für nichtig erklärt (2 BvF 1/20). Die Gesetzgebungskompetenz des Landes wurde zurückgewiesen, soweit der Bund bereits abschließende Regelungen zur Mietpreisregulierung getroffen hat. Doch diese Maßnahmen des Bundes haben den starken Anstieg der Mieten bisher nicht aufgehalten. Die bisherige „Mietpreisbremse“ enthält zahlreiche Ausnahmen, gilt nicht flächendeckend und lässt beim Abschluss von neuen Mietverträgen Preise bis zu zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmieten zu. In bestehenden Mietverhältnissen erlaubt die bisherige Kappungsgrenzenverordnung selbst auf angespannten Wohnungsmärkten Mieterhöhungen von 15 Prozent in drei Jahren und ist somit nicht geeignet, die Mietenexplosion zu stoppen.  Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Berliner Mietendeckel liegt es nun am Bund, für einen Mietenstopp und einen Mietendeckel in angespannten Wohnungsmärkten zu sorgen, um den weiteren Anstieg der Mieten und den Verlust bezahlbaren Wohnraums zu verhindern. So kann auch den Forderungen eines breiten gesellschaftlichen Bündnisses für einen Mietenstopp entsprochen werden (https://mietenstopp.de).

  1. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der bundesweit die Mietpreisspirale stoppt und Mieten in angespannten Wohnungsmärkten deckelt, indem festgeschrieben wird, dass

1. Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserungen innerhalb der nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden; sie sind ausnahmsweise nur fairen Vermietenden, die bislang besonders niedrige Mieten erhoben haben in Höhe eines Inflationsausgleichs von maximal zwei Prozent pro Jahr bis maximal der ortsüblichen Vergleichsmiete zu gestatten;

2. die bisherige „Mietpreisbremse“ so nachgeschärft und ausgestaltet wird, dass neue Mietverträge maximal in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete abgeschlossen werden dürfen; Ausnahmen sind lediglich bei Neubauwohnungen zu gestatten, Verstöße zu sanktionieren;

3. bei Vorliegen eines angespannten Wohnungsmarktes nach dem Vorbild des „Berliner Mietendeckels“ kommunale Mietobergrenzen differenziert nach Wohnlagen und Wohnungsausstattungen festgelegt werden können, die sich an den Mietpreisen zu dem Zeitpunkt orientieren, als der jeweilige Wohnungsmarkt noch nicht angespannt war; Mieterhöhungen oder den Abschluss von Widervermietungsmieten über diese Mietobergrenzen hinaus zu untersagen sowie die Absenkung überhöhter Mieten, die 20 Prozent oder mehr oberhalb dieser Mietobergrenze liegen, zu ermöglichen; auszunehmen hiervor sind lediglich erstmalige Vermietungen von Wohnraum.

Berlin, den 20. April 2021 Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion