Berliner Mietendeckel bundesweit! Jetzt erst recht!

Seit heute 9.30 Uhr steht das Urteil des Bundesverfassungsgericht fest. Der Mietendeckel, die umgangssprachliche Bezeichnung für das vom Abgeordnetenhaus von Berlin am 30. Januar 2020 beschlossene Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung, wurde für „nichtig“ erklärt.

Nicht aus inhaltlichen, sondern aus prozeduralen Gründen (konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit).

Zu der Entscheidung kam es, weil Bundestagsabgeordnete der Union und der FDP eine sogenannte Normenkontrollklage eingereicht hatten.

 Der Senat hatte mit dem Mietendeckel Mieter*innen in der Hauptstadt eine „Atempause“ verschaffen wollen. Der mittlere Quadratmeterpreis hat sich seit 2009 mit einer Steigerung von 104 Prozent mehr als verdoppelt. Eine Analyse von immowelt.de in den 14 größten Städten Deutschlands belegt, dass in keiner Großstadt die Mieten prozentual so stark gestiegen sind wie in der Hauptstadt.

Für die Auswertungen wurden die Angebotsmieten im ersten Halbjahr 2019 mit dem Vergleichszeitraum des Jahres 2009 verglichen. Allein in Neukölln stiegen die Mieten sogar um 146 %, wobei hier besonders viele Menschen mit niedrigem Einkommen leben, für die solche Steigerungen nicht mehr zu stemmen sind. 100 000 Neuköllner*innen leben von ALG II oder anderen Sozialleistungen. 27,4% der Erwachsenen leben in Armut und 50% der Neuköllner Kinder sind armutsgefährdet. In der Berliner Landesverfassung (Artikel 28) ist das Recht auf „angemessenen“ Wohnraum wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsfürsorge. Als „angemessen“ gelten Wohnungen, deren Bruttowarmmiete 30% des Einkommens nicht übersteigt.

Der Berliner Senat ist demnach verpflichtet, dafür zu sorgen, dass für alle Bürger*innen „angemessener“ Wohnraum zur Verfügung steht.

Nun hat ein ehemaliger CDU-Innnenminister entschieden, dass Mieter*innen in Berlin wieder Miethaien schutzlos ausgeliefert sind. Und da es in dem Urteil heißt, das Gesetz zur Mietbegrenzung im Wohnwesen sei „mit dem Grundgesetz unvereinbar“ und deshalb als „nichtig“ erklärt wurde, müssen nun viele betroffenen Mieter-Haushalte in der Hauptstadt Nachzahlungen fürchten. Die Deutsche Wohnen hat schon angekündigt, Nachforderungen zu stellen. Das betrifft 116 000 Wohnungen in Berlin. Das nehmen wir als Linksfraktion der BVV in Neukölln nicht hin, ohne uns zu wehren! Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel gekippt und dem Land die Kompetenz für eine Mietpreisbegrenzung abgesprochen.

Wir halten den Mietendeckel für eine Notwendigkeit um die Mieterschaft vor unbezahlbaren Mieten zu schützen und fordern mit der „Kampagne Mietenstopp“ eine bundesweite Regelung.

In Berlin ist der Mietendeckel bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen beizubehalten und gesetzlich zu verankern.

Darüber hinaus sollen durch öffentlichen Druck möglichst viele private Immobilienunternehmen zu einem Verzicht auf Nachzahlungen bewegt werden.

Für von Forderungen Betroffene muß es sofort paßgenaue Beratung von Senat und Bezirk, zum Ausgleich angewiesene Jobcenter sowie einen kurzfristig einzurichtenden Fonds geben um Wohnungsverluste abzuwenden.

Ein erfolgreiches Volksbegehren Deutsche Wohnen & Co enteignen ist jetzt wichtig. Die Wohnungen sind dem landeseigenen  Bestand zuzuführen.