Berlinpässe bleiben vorerst gültig!

Aufgrund der Corona-Situation hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales beschlossen, dass Berlinpässe vorerst nicht neu ausgestellt oder verlängert werden. Die Sonderregelung gIlt zunächst bis zum 31. Dezember 2020.

Berlinpässe, die seit März 2020 bereits ausgelaufen sind oder in den nächsten vier Monaten auslaufen, behalten erst einmal ihre Gültigkeit. Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich. In diesen Fällen kann unverändert die berlinpass-Nummer auf dem Berlin-Ticket S eingetragen werden. Die Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheides ist hier nicht erforderlich.

Anspruchsberechtigte Personen, die bisher nicht im Besitz eines berlinpass sind, müssen den Leistungsbescheid mit sich führen und ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.

Hier geht es zu den Informationen aus der Senatsverwaltung.