Bezirksamt Neukölln prellt Reinigungskräfte um 1,38 Euro pro Stunde

Seit dem 1. Mai 2020 gilt der Berliner Vergabemindestlohn in Höhe von 12,50 Euro. Unternehmen, die im Auftrag des Landes handeln, müssen ihren Arbeitnehmer:innen mindestens diesen Lohn zahlen. Doch noch immer arbeiten die meisten Reinigungskräfte in Neuköllns Schulen für weniger Geld, wie aus der Beantwortung einer Anfrage der Linksfraktion Neukölln hervorgeht.

Dazu erklärt Philipp Dehne, bildungspolitischer Sprecher der Linksfraktion Neukölln:

„In Neukölln verdienen Schulreinigungskräfte pro Stunde 1,38 Euro weniger als auf der anderen Seite des Tempelhofer Feldes. Das ist absurd. Das Bezirksamt Neukölln hatte wiederholt die Möglichkeit, die laufenden Verträge mit den Reinigungsfirmen anzupassen und den Berliner Vergabemindestlohn von 12,50 Euro zu vereinbaren. So hat es auch der Nachbarbezirk Tempelhof-Schöneberg bereits 2020 gemacht. Mir ist unbegreiflich, warum Bürgermeister Hikel da weiter blockiert.“

Hintergrund:

Das Bezirksamt Neukölln beauftragt derzeit 11 Reinigungsfirmen mit ca. 125 Reinigungskräften mit der Schulreinigung. Nur bei einer Firma konnte nach Neuausschreibung der Berliner Vergabemindestlohn vertraglich vereinbart werden. Für die übrigen 10 Verträge findet der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer:innen in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) Anwendung. Dieser liegt für die Innen- und Unterhaltsreinigung bei 11,11 Euro.

Für nach dem 1. Mai 2020 abgeschlossene Verträge gilt der Berliner Vergabemindestlohn verpflichtend. Die Reinigungsleistungen werden vom Bezirksamt Neukölln grundsätzlich zum 01.08. neu ausgeschrieben. Der Vertrag endet zum 31.07. des darauffolgenden Jahres und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Nach 5 Jahren endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber kann im Rahmen der jährlichen Verlängerung der Verträge den neuen Vergabemindestlohn festschreiben. Außerdem ist es auch bei tariflichen Lohnerhöhungen Standard, dass Lohnanpassungen bei laufenden Verträgen vorgenommen werden.