Bundesministerium streicht Hygienezuschlag für Leistungsbezieher*innen

Die Corona-Pandemie bedeutet für die meisten Menschen auch einen Mehrbedarf an Hygieneartikeln. Deswegen war es das Mindeste, als die Berliner Senatsverwaltung für Soziales bekanntgab, dass Bezieher*innen von Transferleistungen nach SGB XII ab dem 1. Juni in besonderen Fällen ein pauschaler Hygieneaufschlag von 16 Euro gewährt werden konnte.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat selbst diesen kleinen Aufschlag nun nach einer Rechtsprüfung gekippt. Das ist ein Rückschlag für Leistungsbezieher*innen.

Dazu Doris Hammer, unsere sozialpolitische Sprecherin:

„16 Euro Hygienezuschlag waren eine minimale Hilfe für den erhöhten Bedarf an Hygieneartikeln zu Zeiten der Pandemie. Dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun selbst diesen kleinen Betrag streicht, während gleichzeitig Milliarden in Unternehmensrettungen gesteckt werden, ist unverständlich und ein herber Schlag für Leistungsbezieher*innen. Einmal mehr wird es deutlich, dass wir dringend eine sanktions- und armutsfreie Mindestsicherung brauchen!“