Erfolg für Jobcenter-Kund*innen

Die Bundesagentur für Arbeit weist die Jobcenter an, Eingangsbestätigungen auszustellen. In der Weisung heißt es: „Die Bundesagentur für Arbeit befürwortet die Ausstellung von Eingangsbestätigungen durch Jobcenter trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung auf ausdrücklichen Wunsch der Leistungsberechtigten sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge.“

Dazu erklärt Doris Hammer: "Gut so und jetzt muss nur noch der Hinweis auf das Beistandsrecht gem. §13 Abs.4 SGB X in den Einladungen umgesetzt werden. Auch da bleiben wir hartnäckig. Der Antrag dazu wurde bereits in der BVV Neukölln einstimmig beschlossen."

Zuvor hatte unsere Doris Hammer erfolgreich einen entsprechenden Antrag für das Jobcenter Neukölln in der #bvvnk gestellt.