Erstes Bürgerbegehren in Neukölln. Bezirksamt kann mit der Rekommunalisierung der Schulreinigung starten

Pressemitteilung:

 

Am 2. Juni stimmt die Bezirksverordnetenversammlung von Neukölln über das Bürgerbegehren „Saubere Schulen" der Initiative „Schule in Not" ab. Die Ausschüsse für Bildung, Schule und Kultur sowie für Haushalt, Wirtschaft, Gleichstellung und Verwaltung empfehlen die Annahme des Bürgerbegehrens. Wenn die BVV den Ausschussempfehlungen folgt, ist das erste Neuköllner Bürgerbegehren überhaupt erfolgreich abgeschlossen.

Mit dem Beschluss durch die BVV ist das Bezirksamt Neukölln angehalten, Neuköllns Schulen mit eigenen Reinigungskräften zu reinigen. Bisher hat das Bezirksamt die Schulreinigung ausgeschrieben und Fremdfirmen mit der Reinigung beauftragt.

Saubere Schulen sind für den Lernerfolg wirklich wichtig, das sehen wir nicht nur in der Coronakrise. In Neukölln wird die Gebäudereinigung weder entsprechend anerkannt noch entlohnt. Zudem führt der Zeitdruck dazu, dass die Schulen häufig nicht so sauber sind, wie es für Schüler*innen und Lehrende nötig wäre.

Deshalb unterstützt die Fraktion DIE LINKE in der BVV Neukölln die Forderung der Initiative Schule in Not, die Schulreinigung wieder durch fest beim Bezirk angestellte Reinigungskräfte zu erbringen. Nur so kann verhindert werden, dass sich die Reinigungsfirmen auf dem Rücken der Beschäftigten gegenseitig bei den Ausschreibungen unterbieten.

Dazu erklärt Thomas Licher, Fraktionsvorsitzender:

Wir fordern das Bezirksamt auf, in einem Modellprojekt an mehreren Schulen mit der Rekommunalisierung zu beginnen und dafür wegen der Coronakrise nicht genutzte Gelder zu verwenden. Ziel sollte sein, mit dem Start des neuen Schuljahrs einige Schulen selbst zu reinigen.

Die Rekommunalisierung der Schulreinigung liegt in der Verantwortung des Bezirks. Für eine flächendeckende Umstellung der Schulreinigung muss sich das Bezirksamt Neukölln gemeinsam mit den anderen Bezirken für eine dauerhafte Finanzierung durch den Senat einsetzen und das Land muss die notwendigen finanziellen Mittel den Bezirken zu Verfügung stellen.“