Keine Bebauung des Tempelhofer Feldes! / Umnutzung von Bürogebäuden und Gewerbeimmobilien in kommunalem und privatem Besitz zu Wohnzwecken

Zu den Plänen des Berliner Senats, auf dem Tempelhofer Feld Baumaßnahmen einzuleiten, erklärt die Fraktion DIE LINKE in der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung (BVV):

Zu den Plänen des Berliner Senats, auf dem Tempelhofer Feld  Baumaßnahmen einzuleiten, erklärt die Fraktion DIE LINKE in der  Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung (BVV):

Die Fraktion der Neuköllner LINKEN dringt auf Einhaltung des Gesetzes zum Erhalt des Tempelhofer Feldes (ThF-Gesetz), veröffentlicht im  Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 16. Juni 2014, durch den Berliner Senat. Wer behauptet, nur durch eine Änderung des durch  Volksentscheid beschlossenen Gesetzes und dem Bau von Erstunterkünften auf dem Tempelhofer Feld wäre die Aufnahme von Geflüchteten in Berlin zu sichern, macht sich unglaubwürdig. 

Die Hilfsbereitschaft der Berlinerinnen und Berliner gegenüber Geflüchteten darf nicht ausgenutzt werden, um die früher geplanten Baufelder auf Tempelhofer und Neuköllner Seite doch noch durchzusetzen. Insbesondere müssen die Schul- und Pioniergärten an der Oderstraße erhalten bleiben. Eine desaströse Flüchtlingspolitik kennzeichnet das Agieren des Berliner Senats. Ohne bürgerschaftliches Engagement geht gar nichts mehr! Desaströs ist seit Jahren auch die Wohnungspolitik in Berlin. Die Fraktion DIE LINKE in der BVV Neukölln erklärt: Benötigt werden Wohnungen für alle, die eine Wohnung suchen. Wir fordern aktuell die kurz- und mittelfristige Bereitstellung von Unterkünften in festen Gebäuden und Wohnungen. Dazu gehört die Umnutzung und notfalls auch Beschlagnahme von Bürogebäuden und Gewerbeimmobilien in kommunalem und privatem Besitz zu Wohnzwecken. In Neukölln könnten zum Beispiel ein leerstehendes Kaufhaus sowie ein Postgebäude an der Karl-Marx-Straße belegt werden. 

*Rückfragen bitte an:*  Marlis Fuhrmann Sprecherin für Wohnungspolitik der Neuköllner BVV-Fraktion DIE LINKE 030-687 28 08