Neue berlinpass Regelung!

Doris Hammer

Die derzeitige Sonderregelung zum berlinpass und zum Berlin-Ticket S wird schrittweise im Jahr 2021 aufgehoben.

Ab Februar 2021 erhalten diejenigen einen neuen berlinpass, deren Leistungszeitraum im März 2021 oder später beginnt (Neu- oder Weiterbewilligung).

Alle anderen leistungsbeziehenden Personen nutzen weiterhin das Berlin-Ticket S in Verbindung mit ihrem abgelaufenen berlinpass oder dem vor März 2021 ausgestellten Bewilligungsbescheid im Original. Unbedingt die Nummer des Leistungsbescheids eintragen! Dies gilt solange bis sie in 2021 einen neuen Bescheid erhalten oder bis das Verfahren zur Ausgabe von berlinpässen anders geregelt wird.

Anträge mit Leistungsbeginn vor März 2021 werden unbearbeitet zurückgesandt. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet. In diesem Fall werden die eingereichten Unterlagen an die antragsstellende Person zurückgesandt. Der Antrag muss anschließend komplett mit allen Unterlagen neu eingereicht werden.

Für die Ausstellung eines berlinpasses werden folgende Unterlagen benötigt:

•Kopie des Leistungsbescheides (mit Bewilligungszeitraum ab 01.03.2021 oder später) einschließlich der dazugehörenden Berechnungsbögen

•ein Passbild (bitte den Namen auf die Rückseite schreiben)

•Kopie des Personalausweises / Reisepasses

Bei erfolgreicher Ausstellung des berlinpasses werden die eingereichten Unterlagen datenschutzgerecht vernichtet, sofern nichts Gegenteiliges gewünscht wurde.

Wegen der derzeit einzuhaltenden Abstands- und Hygieneregelungen in den Bürgerämtern können berlinpass-Anträge nur schriftlich eingereicht werden. Die Antragstellung muss bei dem für den Wohnort zuständigen Bezirksamt erfolgen.

Bezirksamt Neukölln von Berlin Amt für Bürgerdienste – berlinpass, 12040 Berlin

Neben der Übersendung mit der Post besteht die Möglichkeit die Unterlagen in einem Umschlag mit dem Stichwort „berlinpass“ in den Bürgerämtern abzugeben.