Auswirkungen der Pandemie

Doris Hammer

Kleine Anfrage

 

1. Welche Auswirkungen hat der Corona-Lockdown seit März 2020 auf die Anzahl der Erwerbslosen und in Kurzarbeit befindlichen abhängig Beschäftigten in Neukölln?

Die Zahl der Arbeitslosen im Bereich des SGB II und SGB III hat sich nach Mitteilung der Agentur für Arbeit Berlin Süd im Bezirk Neukölln von März 2020 zu Februar 2021 um 7.806 auf 28.417 erhöht. Die Gruppe der Personen ohne Berufsabschluss hat dabei mit 5.298 einen besonders hohen Anstieg zu verzeichnen, wohingegen die Zahl der Arbeitslosen bei Akademiker*innen nur um 945 zugenommen hat.

Hinsichtlich der Zahl der Kurzarbeiter*innen kann eine einzelne Auswertung nur für den Bezirk Neukölln nicht erfolgen, da die Zahl der Kurzarbeitenden für die gesamte Agentur für Arbeit Berlin Süd (Neukölln, Treptow-Köpenick, Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf) erhoben wird. Im März 2020 waren 29.410 Personen in Kurzarbeit, im September 2020 waren 22.006 Personen in Kurzarbeit. Im November 2020 waren im Bereich der Agentur für Arbeit Berlin Süd (aktuellste verfügbare Hochrechnung) 24.462 Personen in Kurzarbeit.

2. Wie viele der bisher im Bezirk Neukölln selbstständigen Erwerbstätigen (insbesondere Solo-Selbstständige) haben infolge des Corona-Lockdowns ALG-2 beantragt und bewilligt bekommen?

Die Gesamtzahl der in Neukölln lebenden, selbständigen Erwerbstätigen ist nicht bekannt. Die seit Beginn der Corona-Pandemie erfolgten Neuanträge im Jobcenter Berlin Neukölln lassen insgesamt einen stärker gestiegenen Anteil bei diesem Personenkreis vermuten. Es liegen jedoch keine statistischen Auswertungen über die Antragszahlen von in Neukölln lebenden, selbständigen Erwerbstätigen vor, so dass die Frage insgesamt nicht beantwortet werden kann.

3. In welchem Umfang werden die Fördermöglichkeiten für in Kurzarbeit befindliche Beschäftigte (z.B. finanzielle Unterstützung bei Weiterbildung) angeboten und genutzt? Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, hierbei unterstützend tätig zu werden?

Die Information der Unternehmen zu den Möglichkeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgen über folgende Kanäle:

-       zentrale Pressemitteilung 

-       Infoformationsschreiben der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg an Kammern und Verbände

-       Informationen durch den Arbeitgeberservice in Unternehmernetzwerken und in der AG-Servicehotline

Berlinweit erfolgten bisher nachweislich 30 Arbeitgeber*innenberatungen. Ein aktuell bewilligter Fall liegt nach Aussage der Agentur für Arbeit Berlin Süd noch nicht vor. Die konkreten Nachfragen der Arbeitgeber*innen lassen aber vermuten, dass sich die Inanspruchnahme sukzessive steigern wird.

4. Hat sich das Verfahren der Bearbeitung im JobCenter Neukölln von Erstanträgen auf (ergänzende) Leistungen gemäß SGB II auf Arbeitslosengeld II bzw. Grundsicherung aufgrund der Pandemie verändert? Wenn ja: Inwiefern?

Inhaltliche Veränderungen in der Bearbeitung von Erstanträgen auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ergeben sich seit dem 01.03.2020 aus dem § 67 SGB II. Dieser schafft die gesetzliche Regelung für ein vereinfachtes Verfahren für den Zugang zur sozialen Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie:

-       eine befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen,

-       eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen

-       Erleichterungen bei der Berücksichtigung von Einkommen in Fällen einer vorläufigen Entscheidung

Die Jobcenter entscheiden über die Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II in der Regel für ein Jahr (§ 41 Absatz 3 Satz 1 SGB II). Nach § 67 Absatz 4 Satz 1 SGB II ist jedoch für Fälle, in denen vorläufig zu entscheiden ist (§ 41a Absatz 1 Satz 1 SGB II), abweichend von den bisherigen Regelungen verbindlich ein Bewilligungszeitraum von sechs Monaten vorgesehen.

Um den erfolgreichen Neukund*innenprozess im Jobcenter Berlin Neukölln auch während der Pandemiezeit sicherzustellen, wurde die Organisation des Erstantragsverfahrens an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst. Den eingeschränkten Möglichkeiten zur persönlichen Antragsstellung und zur persönlichen Abgabe der antragsrelevanten Unterlagen, wurde mit neuen Angeboten für die Kund*innen begegnet. Hier sind insbesondere folgende Maßnahmen zu nennen:

-       erheblicher Ausbau der telefonischen Leistungsberatung im Erstantragsverfahren

-       Ausweitung der digitalen Angebote (z.B. jobcenter.digital)

-       Einrichtung von Sammelrufnummern zur Sicherstellung der telefonischen Erreichbarkeit

-       Einrichtung von Kund*innenkontaktbüros zur Sicherstellung absolut notwendiger Vorsprachen

Mit dem Sozialschutz-Paket III wurde aktuell der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31.12.2021 verlängert.