Fördermittel im JobCenter Neukölln

Doris Hammer

Kleine Anfrage

1. Wie hoch war der Etat, der dem Jobcenter Neukölln im Jahr 2020 für Förder- und Weiterbildung im Bereich Langzeiterwerbslosigkeit zur Verfügung stand und in welcher Höhe wurde er verbraucht?

Dem Jobcenter Berlin Neukölln wurden für das Jahr 2020 Eingliederungsleistungen in Höhe von 68.748.159,00 € zur Verfügung gestellt. Bis zum Jahresende 2020 wurden davon 47.059.867,91 € für die Förderung von Kund*innen des Jobcenters eingesetzt.

 

2. Wie viele Angebote zur Fort-und Weiterbildung und in welchen Bereichen gab es im Jahr 2020 und wie viele konnten auch genutzt werden?

Angebote der Fort- und Weiterbildung werden zum weitaus überwiegenden Teil durch zertifizierte Bildungsträger zur Verfügung gestellt und können durch Interessent*innen im Rahmen eines Gutscheinverfahrens in Anspruch genommen werden.

Zum aktuellen Zeitpunkt stehen in Berlin rund 75.000 förderfähige Bildungsangebote zur Verfügung, darüber hinaus können für potenzielle Teilnehmer*innen auch Weiterbildungsmaßnahmen außerhalb Berlins gefördert werden. Die Angebote sind inhaltlich sehr breit gefächert, einen umfangreichen Überblick findet man auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter dem Stichwort Karriere und Weiterbildung. Im Jobcenter Berlin Neukölln wurden im vergangenen Jahr 1.458 Qualifizierungen bewilligt.

3. Wie viele Anträge auf Fort-und Weiterbildung wurden gestellt und wie viele davon genehmigt?

In der Regel erfolgen Interessensbekundungen zur Teilnahme an einer Weiterbildung und die entsprechende Antragstellung von Kund*innen nach aktiver Beratung durch die Integrationsfachkräfte (IFK). Sofern eine Weiterbildung als zielführend erachtet wird, wird ein sogenannter Bildungsgutschein ausgehändigt, welcher bei einem Träger eingelöst werden kann. Auf diesem Wege wurden im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 1.854 Bildungsgutscheine nach positiver Prüfung der Zugangsvoraussetzungen ausgehändigt. Von diesen wurden schlussendlich 1.458 eingelöst.

4. Was war der Hauptgrund bei Ablehnungen auf Fort- und Weiterbildung?

Die Berufliche Fort- und Weiterbildung hat im Jobcenter Berlin Neukölln einen hohen Stellenwert. Vor jeder Qualifizierung müssen gemäß § 81 SGB III durch die IFK die Notwendigkeit und die Zweckmäßigkeit des Qualifikationswunsches in Bezug auf den Arbeitsmarkt geprüft werden. Die Kund*innen müssen darüber hinaus für die angestrebte Tätigkeit geeignet sein. Eine Überprüfung der Eignung findet hier unter anderem durch den Berufspsychologischen Dienst oder den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit statt. Die Ergebnisse werden durch die/den zuständige*n IFK zusammen mit den Kund*innen in persönlichen Gesprächen ausgewertet. Aufgrund dieser Kriterien müssen bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen in Einzelfällen Qualifizierungswünsche abgelehnt werden. Seitens der IFK werden in diesen Fällen sinnvolle Alternativen aufgezeigt.

5. Mussten Fort-und Weiterbildungen wegen der Coronakrise abgebrochen oder unterbrochen werden oder konnten sie auch online weitergeführt werden?

Die weitaus überwiegende Anzahl an Qualifizierungen wurde nach kurzer Unterbrechung auf Online-Unterricht umgestellt und konnte somit fortgeführt werden. Nur in wenigen Einzelfällen wurden Maßnahmen länger unterbrochen bzw. abgebrochen. Die IFK versuchen, in solchen Fällen zusammen mit ihren Kund*in eine Fortführung in einer Alternativmaßnahme zu ermöglichen.

6. Wie hoch war der Anteil der Ausgaben für Verwaltung am Förderetat?

Von den verfügbaren Eingliederungsleistungen in Höhe von 68.748.159,00 € wurden 4.293.546,06 € zur Deckung von Verwaltungsausgaben genutzt.

7. Werden die nicht verbrauchten Mittel dem Jahr 2021 gutgeschrieben oder verfallen sie?

Mittel aus bundesweiten Ausgaberesten werden im Folgejahr bei der Budgetzuteilung berücksichtigt.