Warum gibt es keine neue Küche für den Jugendclub Manege?
Mündliche Anfrage
1. Mit welcher Begründung verweigert das Bezirksamt die Finanzierung einer neuen Küche für den Jugendclub Manege?
Dem Bezirksamt liegt kein Antrag auf Finanzierung einer neuen Küche für den Jugendclub Manege vor. Dies hat eine Rücksprache mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Jugendamt, in der Verwaltungsleitung des Campus Rütli im Schul- und Sportamt sowie in der Serviceeinheit Facility Management ergeben. An dieser Stelle sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass eine umfangreiche Sanierung bzw. möglicherweise sogar ein Neubau der Einrichtung geplant ist.
2. Warum ist das Bezirksamt der Meinung, dass gemeinsames Kochen keine Aktivität ist, die im Rahmen von offener Jugendarbeit gefördert werden sollte?
Es ist für das Bezirksamt nicht nachvollziehbar, wie Sie zu der Erkenntnis kommen, das Bezirksamt wäre der Meinung, dass gemeinsames Kochen keine Aktivität ist, die im Rahmen von offener Jugendarbeit gefördert werden sollte. Mithin wird das Bezirksamt auf diese substanzlose Unterstellung auch nicht eingehen.
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.