Brand am 26.04.2021 in Alt-Rudow 13 (3)

Doris Hammer

Kleine Anfrage

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, welche Verletzungen die Bewohner*innen erlitten haben und wie es ihnen inzwischen geht?

Soweit hier bekannt wurden alle Personen durch den Rettungsdienst gesichtet und zwei Erwachsene vor Ort medizinisch behandelt. Ein Transport in ein Krankenhaus war nicht notwendig. Über die Art der Beeinträchtigungen sowie den aktuellen Gesundheitszustand hier nichts bekannt.

 

2. Wie viele Bewohner*innen gab es in dem Haus zum Zeitpunkt des Brandes (bitte aufgeschlüsselt nach Personenstand und Aufenthaltsstaus)?

Trotz der vorliegenden Genehmigung als Beherbergungsbetrieb, handelt es sich faktisch um ein reines Mietobjekt, weshalb die genaue Zahl der Bewohner*innen sich durch das Bezirksamt nicht ermitteln lässt. Zum Zeitpunkt des Brandes befanden sich nach unseren Notunterbringungsunterlagen und gemäß Pressemitteilung der Berliner Feuerwehr insgesamt 25 Personen in dem Gebäude, darunter auch Besucher*innen. Der Personenstand sowie der Aufenthaltsstatus werden bei der Hilfeleistung für in Not geratener Bürger*innen nicht erfasst. Auch im Nachgang können dazu keine sicheren Aussagen zu allen Bewohner*innen gemacht werden. Siehe dazu auch 3.

 

3. Wo und von wem wurden die obdachlose gewordenen Menschen untergebracht?

Durch das Amt für Soziales wurden die betroffenen Menschen in einem Neuköllner Hostel und im Familienbereich (Haus 2) der Teupe untergebracht. Es haben sich auch Mieter*innen selbst um Abhilfe bemüht und nicht beim Sozialamt vorgesprochen.

 

4. Wurden im Gebäude zum Zeitpunkt des Brandes die Maßnahmen zur maximal zulässigen Belegung von Wohnungen nach § 7 WoAufG Berlin eingehalten?

Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, inwieweit die Flächen gemäß § 7 WoAufG eingehalten worden sind. Die Verantwortlichkeit liegt beim Vermieter.

 

5. Mit welchen Mechanismen kann seitens des BA ausgeschlossen werden, dass Vermieter*innen von Unterkünften/Wohnungen für Geflüchtete und Wohnungslose die Kosten ggf. bei verschiedenen Behörden oder für dasselbe Zimmer mehrfach abrechnen (zB durch Mehrfachbelegung von Zimmern, Scheinanmeldungen etc.)?

Sofern es sich um die private Vermietung von Wohnraum handelt, kann allein seitens des Bezirksamtes kein Mechanismus existieren, der eine solche Kontrolle ermöglichen würde. Letztlich müssten hier alle potenziell leistungserbringenden Stellen auf eine Datengrundlage zugreifen können, um Unregelmäßigkeiten schneller zu erkennen. Der Bezirk geht Verdachtsmomenten zeitnah nach.

Bei ASOG-Unterbringungen verhält es sich anders. Hier hat das Bezirksamt mit der Soko Abrechnungsbetrug eine Struktur geschaffen, die wirksam Betrug vorbeugt, unlautere Anbieter vom Markt fernhält und so auch ganz maßgeblich zu einer besseren Qualität der Unterkünfte beiträgt – was natürlich vor allem im Sinne der dort untergebrachten Menschen ist.

6. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob und welche Sozialleistungsträger die Unterbringungskosten in Alt-Rudow 13 übernommen haben?

Soweit hier bekannt wurden die Mieten vom LAF, von Jobcentern verschiedener Bezirke – auch vom Jobcenter Neukölln – und vom Amt für Soziales Neukölln getragen.

 

7. Welche Träger konkret (Bezirksamt, Jobcenter, LAF) haben die Kosten zu welchen Konditionen getragen, auf Basis von Tagessätzen oder als Wohnungsmiete, ggf. Höhe der Tagessätze bzw. Miete?

Es handelte sich in dem Objekt ausschließlich um Mietverhältnisse. Für die dort ehemals wohnhaften Leistungsempfänger*innen, für die das Sozialamt Neukölln zuständig ist, liegen Mietverträge vor.

 

8. Mit welchen Mechanismen kann seitens des BA bei einer Mietkostenübernahme für Geflüchtete und Wohnungslose ausgeschlossen werden, dass zusätzlich zur gesetzlich zulässigen Kaution noch Schmiergelder kassiert werden?

An dieser Stelle schließen zwei private Parteien einen Vertrag miteinander. Das Bezirksamt ist nicht in den Vertragsabschluss und in den meisten Fällen auch nicht in den Vorgang der Mietkostenübernahme involviert. Die von Ihnen genannten Vorgänge können deshalb kaum ausgeschlossen werden. Leider kommt es in Folge des angespannten Wohnungsmarktes immer wieder zu entsprechenden Berichten. In der Regel erstatten Betroffene jedoch keine Anzeige, die wichtig für die Strafverfolgung wäre. Abhilfe können hier nur eine intensive Beratung von Betroffenen, eine konsequente Strafverfolgung und eine Entspannung des Wohnungsmarktes leisten.