Gewerbekontrollen im 1. Halbjahr 2021

Carla Aßmann

Kleine Anfrage

1. Welche Gewerbekontrollen (ohne Verbundeinsätze zur Bekämpfung organisierter Kriminalität) wurden in Neukölln im ersten Halbjahr 2021 an welchen Orten, an welchem Datum und zu welchen Uhrzeiten durchgeführt?

Das Ordnungsamt Neukölln führt Gewerbekontrollen zur Beratung und Nachschau täglich, auch an Sams-, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 06.-24:00 Uhr soweit als möglich in den ca. 5.400 in Neukölln verteilten Gewerbebetrieben durch.

2. Um welche Gewerbetätigkeit/Gewerbeart handelt es sich jeweils?

Gewerbekontrollen werden bei sämtlichen in der ZAB zu meldenden Gewerben durchgeführt. Es handelt sich dabei u.a. um Einzelhandelsgewerbe, Handelsbetriebe, erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Gaststätten, Handwerksbetriebe sowie Wettbüros usw.

3. Wie viele Dienstkräfte des Neuköllner Ordnungsamtes und ggf. b) der Berliner Polizei waren an diesen Einsätzen jeweils beteiligt?

Die Stärke der Mitarbeitenden variiert je nach Größe, Art und Umfang der Gewerbeeinheit sowie von Vorerfahrungen mit den jeweils in Kontrollmaßnahmen befindlichen Gewerbetreibenden. In der Regel treffen aus der Erfahrung heraus zur Eigensicherung mindestens 2er Teams gemeinsam Maßnahmen im Rahmen von Gewerbekontrollen. Fürsorgeverpflichtung des Arbeitgebers.

Zur Einsatzstärke der Berliner Polizei, kann ausschließlich die Polizei Berlin Auskunft geben.

4. Wenn die Berliner Polizei beteiligt war, aus welchem Grund und auf welcher Rechtsgrundlage jeweils?

Ob Richter, Jugendamtsmitarbeitende Gerichtsvollzieher oder Mitarbeitende des Ordnungsamtes Neukölln: ein jeder wird im Rahmen seiner Zuständigkeit tätig, bittet indes um Amtshilfe durch die Polizei Berlin, wenn das Gefahrenpotential aus arbeitgeberrechtlichen Fürsorgepflichten dies erfordert oder die Polizei wird bei Straftatbeständen hinzugezogen.

Dabei entscheidet nicht das Ordnungsamt Neukölln über die von der Polizei Berlin angewandte Rechtsgrundlage, sondern die Polizei Berlin selbst. Nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung und des Rechtsstaatsprinzips bestimmt diese letztendlich die Legislative.

5. Welche a) Ordnungswidrigkeiten und b) sonstige Regelverstöße wurden jeweils festgestellt?

Die Art der Regelverstöße oder Beratungsangebote im Rahmen entsprechender Kontrollen kann mannigfaltig sein. Im ersten Halbjahr 2021 lag der besondere Fokus der Ordnungsämter auf der Umsetzung und Einhaltung des IfSG und der InfektionsschutzmaßnahmenVO Bln. Hierbei waren fehlende MNB, kein Hygienekonzept/ kein Impfnachweis von Gästen und oder Personal feststellbar, fehlende Ausschankkonzessionen (Alkohol), Verstöße gegen den Nichtraucher- und Jugendschutz (bei letzterem Aufenthalt Minderjähriger in nicht geeigneten Örtlichkeiten), unzulässiger Lärm Live-Musik auf Beschwerden von Anwohnenden, fehlende Anmeldung eines Gewerbebetriebes, Verstöße gegen die SpielV und sonstige Gefahrenabwehr.

6. Bei welchen Kontrollen fanden a) Ermittlungen, b) Befragungen, c) Datenerhebungen, d) Identitätsfeststellungen e) Durchsuchungen von Personen, f) Durchsuchungen von Sachen, g) Durchsuchungen der Räumlichkeiten und h) Sicherstellungen statt und bei welchen Kontrollen wurden i) Personen in Gewahrsam genommen?

In der Regel enthalten sämtliche Kontrollen, gleich welcher Art (auch im ÖPNV) als gesetzlich erfasste, zulässige Mindermaßnahme a) Ermittlungen, b) Befragungen, c) Datenerhebungen, d) Identitätsfeststellungen. Folglich fanden diese Maßnahmen bei nahezu jeder Kontrolle statt.

e/f) Durchsuchungen von Personen/Sachen werden nur in Ausnahme- und begründeten Einzelfällen im Rahmen bestehender Rechtsgrundlagen soweit erforderlich zur Eigensicherung durchgeführt

g) Durchsuchungen der Räumlichkeiten fanden bei keiner der erfolgten Kontrollen statt.

h) Sicherstellungen erfolgen ausschließlich zur Verhinderung der Fortsetzung von Ordnungswidrigkeiten und/ oder zur sonstigen Gefahrenabwehr.

i) Personen werden schon qua Gesetzes nicht durch Mitarbeitende des Ordnungsamtes Neukölln in Gewahrsam genommen.

7. Bei welchen der genannten Gewerbekontrollen waren Mitglieder des Neuköllner Bezirksamts zugegen?

Dazu wird keine Statistik geführt.

8. Zu welchen der genannten Gewerbekontrollen hat das Bezirksamt Vertreter:innen welcher Presseorgane eingeladen?

Das Bezirksamt hat keine Einladungen an Pressevertreter ausgesprochen. Jedoch erreichen das Bezirksamt oder die Polizei von Zeit zu Zeit Anfragen von Journalisten, die im Rahmen der Berichterstattung aufgrund des öffentlichen Interesses eine Gewerbekontrolle begleiten wollten oder wollen. Aus Transparenzgründen und um die Öffentlichkeit über diese Kontrollen zu informieren, wird dazu in bestimmten Fällen die Möglichkeit eingeräumt. Ferner kommt es immer wieder vor, dass Journalisten auf Kontrollmaßnahmen aufmerksam werden und dann darüber berichten.