Anwendung Mietendeckel in Neukölln
Ich frage das Bezirksamt:
- Wie viele Haushalte sind schätzungsweise vom MietenWoG Bln (mit §§1-11) in Neukölln betroffen?
- Sind die Zuständigkeiten der Anwendung - aufgeteilt auf Senatsverwaltung (§5), IBB (§§7-9) und Bezirke (alle anderen) - eindeutig, praktikabel und ist das Personal im Bezirk für seine Aufgaben ausreichend?
- Welche Übersicht hat das Bezirksamt, inwieweit die vorgeschriebenen Infoschreiben zwecks Ankündigung Mietabsenkung durch Vermieter*innen tatsächlich erfolgt, der Informationspflicht zur Stichtagsmiete etc. nachgekommen sind und der Mietendeckel zur Anwendung kam?
- Wie soll die Absicherung der Mieter*innen vor Kündigung bei Rückzahlungsproblemen geschehen, falls das Bundesverfassungsgericht das MietenWoG Bln kassiert oder einschränkt und werden z. B. eine verstärkte bezirkliche Mieterberatung sowie Regelungen mit Sozialamt und Jobcenter überlegt?
- Wie hoch ist die Anzahl von Vermieter*innen mit-Härtefällen (§8) durch den Mietendeckel in Neukölln und welche Auswirkungen können sie für die Mieter*innen bezüglich Miethöhe bzw. Mietzuschuss (§9) haben?