Anwendung Mietendeckel in Neukölln

Marlis Fuhrmann
Mieten- und Wohnungspolitik

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele Haushalte sind schätzungsweise vom MietenWoG Bln (mit §§1-11) in Neukölln betroffen?
  2. Sind die Zuständigkeiten der Anwendung - aufgeteilt auf Senatsverwaltung (§5), IBB (§§7-9) und Bezirke (alle anderen) - eindeutig, praktikabel und ist das Personal im Bezirk für seine Aufgaben ausreichend?
  3. Welche Übersicht hat das Bezirksamt, inwieweit die vorgeschriebenen Infoschreiben zwecks Ankündigung Mietabsenkung durch Vermieter*innen tatsächlich erfolgt, der Informationspflicht zur Stichtagsmiete etc. nachgekommen sind und der Mietendeckel zur Anwendung kam?
  4. Wie soll die Absicherung der Mieter*innen vor Kündigung bei Rückzahlungsproblemen geschehen, falls das Bundesverfassungsgericht das MietenWoG Bln kassiert oder einschränkt und werden z. B. eine verstärkte bezirkliche Mieterberatung sowie Regelungen mit Sozialamt und Jobcenter überlegt?
  5. Wie hoch ist die Anzahl von Vermieter*innen mit-Härtefällen (§8) durch den Mietendeckel in Neukölln und welche Auswirkungen können sie für die Mieter*innen bezüglich Miethöhe bzw. Mietzuschuss (§9) haben?