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Auftragsvergabe Pfortendienst

Maya Eckes

1. Welche Unternehmen hat das Bezirksamt mit dem Pförtner- bzw. Bewachungsdienst in den bezirkseigenen Liegenschaften beauftragt (bitte für jeden Auftragnehmer die jeweilig(e) Liegenschaft bzw. den jeweiligen Einsatzort, Vertragsbeginn und –ende sowie Auftragsvolumen angeben)?

Firma

Einsatzort

Vertragsbeginn

Vertragsende

Auftragsvolumen

GLOBAL PROTECT Sicherheitsdienste GmbH

Blaschkoallee 32

(Pfortendienst)

01.07.2021

30.06.2025

ca. 904.581,32 €

GLOBAL PROTECT Sicherheitsdienste GmbH

Boddinstraße

(Pfortendienst)

01.07.2021

30.06.2025

ca. 458.191,08 €

GLOBAL PROTECT Sicherheitsdienste GmbH

Bürger- und Standesamt Neukölln /Sicherheitsdienst

(Blaschkoallee 32

Sonnenallee 107

Zwickauer Damm 52

Donaustraße 29)

01.02.2020

31.03.2023

ca. 763.042,23 €

WeWatch Security Service GmbH

Amt für Soziales/Sicherheitsdienst

(Donaustraße 89)

01.09.2019

30.04.2023

ca. 469.143,18 €

Ost West Security GmbH

Rathaus Neukölln

(Pförtnerdienste

01.09.2016

30.04.2023

ca. 1.165.512,52 €

2. Welche der beauftragten Unternehmen verfügen über einen Betriebsrat?

Kein Unternehmen verfügt über einen Betriebsrat.

3. Welche Mindestlohnregelung greift in den jeweiligen Verträgen?

Je nach Einsatz kommen die Entgeltgruppen 1-3 des Entgelttarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Berlin und Brandenburg zum Tragen. Des Weiteren gilt der Vergabemindestlohn bei Ausschreibungen seit dem 01.05.2020. Der jeweils höhere Betrag findet Berücksichtigung.

4. Welche Schichtbesetzungen sind für die jeweiligen Einsatzorte/Pförtnerlogen vertraglich geregelt?

In den Verträgen sind lediglich die zeitliche Besetzung der Loge und die Mindestanzahl der Mitarbeiter*innen vorgegeben. In welchen Schichten die Sicherheitsmitarbeiter*innen (SMA) eingesetzt werden obliegt den Firmen, meist jedoch in 12-Stundenschichten.

Rathaus

Hauptloge

24/7 mit einem SMA zu besetzen 

 

Donauloge

Mo-Fr. 06:00-22:00 Uhr (2x8 Stunden-Schicht)

 

Springer in Hauptloge

Mo.,Mi.,Fr. 1 SMA 07:30-15:30 Uhr

Di. und Do. 1 SMA 10:30-18:30 Uhr

Blaschkoallee 32

Hauptloge

24/7 mit einem SMA zu besetzen (Pausenablösung durch SMA Bürgerdienste)

Boddinstraße

Hauptloge

Mo-Fr von 5:30-22:00 Uhr mit einem SMA

Sa-So von 09:30-18:30 Uhr mit einem SMA

5. Welche Regelungen zu Arbeits- und Pausenzeiten sind in den Verträgen festgehalten?

Vertragsbestandteil ist unter anderem das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), welches eigenständig von den Firmen umgesetzt werden muss.

6. Inwiefern wird in den Verträgen zwischen reinen Bewachungstätigkeiten und Logen- bzw. Empfangsdiensten unterschieden?

Die jeweils detaillierte Leistungsbeschreibung der einzelnen Aufträge ist Bestandteil des Vertrages, die einzelnen Aufgaben sind genau beschrieben. Die allgemeinen Vertragsbedingungen unterscheiden sich nicht.

7. Welche Kenntnisse liegen dem Bezirksamt zur Unterbesetzung von Schichten (bspw. wegen Krankheit) vor?

In der Zeit von Juni-Oktober 2022 kam es im Rathaus zu massiven Engpässen bei der Besetzung im Rathaus. Dieser Engpass resultierte aus dem plötzlichen Tod einer Pförtnerin und den vermehrten Krankmeldungen einzelner Pförtner. Diesen Engpass hat die beauftragte Firma mittlerweile behoben und neue Mitarbeiter*innen eingearbeitet. Weitere Informationen zur Unterbesetzung der Logen liegen der SEFM nicht vor.

8. Ist aus Sicht des Bezirksamts die Schichtbesetzung zur jeder Tages- und Nachtzeit derart geregelt, dass die Einhaltung der Arbeitnehmer*innenrechte (insbesondere Arbeitszeitgesetz) gewährleistet werden kann?

Ja, wobei es in den Nachtschichten zu Unterbrechungen der Ruhepause kommen kann. Da eine Ruhepause jedoch nicht am Stück erfolgen muss, sondern in jeweils 15 oder mehr Minuten aufgeteilt werden kann, ist es den SMA im Grunde möglich.

Ab dem 2. Quartal 2023 wird ein Rahmenvertrag für die Sicherheitsdienstleistungen des Bezirksamtes in Kraft treten, hier ist vermehrt auf die nächtliche Besetzung der Schichten von zwei Sicherheitsmitarbeiter*innen geachtet worden.

 

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