Bearbeitungsstau bei Wohngeldanträgen
Kleine Anfrage
1. Mit welcher durchschnittlichen Bearbeitungszeit bei Wohngeldanträgen sind Antragssteller*innen aktuell konfrontiert?
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit lag im April 2022 bei ca. 19 Wochen.
2. Wie viele Wohngeldanträge sind aktuell noch nicht beschieden?
Die Anzahl nicht beschiedener Wohngeldanträge, welche älter als 2 Monate sind, liegt bei 1.412. Insgesamt sind 2141 Anträge anhängig.
3. Welche Maßnahmen erachtet das Bezirksamt als erforderlich, um den Bearbeitungsstau beheben?
Folgende Maßnahmen könnten den Bearbeitungsstau verringern:
a) Zusätzliche Stellen für das Wohnungsamt im Doppelhaushalt 24/25 anmelden aus den nachfolgenden Gründen.
Starke-Familien-Gesetz 2019
Mitte 2019 verabschiedete der Bundestag das Starke-Familien-Gesetz mit dem Ziel, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen. Um dies zu erreichen, wurde der Kinderzuschlag erhöht und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets optimiert. Dadurch erhöhte sich der Arbeitsaufwand in der Sachbearbeitung im Bereich Bildung und Teilhabe, was wiederum zum einem Anstieg der Rückstände im Wohngeld führte.
Wohngeldnovelle 2020
Im Jahr 2020 wurde das Wohngeld novelliert, was zu erheblichen Antragssteigerungen führte und den Rückstand ebenfalls erhöhte. Aus der untenstehenden Tabelle kann entnommen werden, dass bei einer fast gleichbleibenden realen Personaldecke ca. 35 % mehr Anträge im Jahr 2020 eingingen. Dies lag zum einem an der Novellierung im Jahr 2020 und zum anderen an der Corona-Krise.
Die Novellierung sollte nach der Prognose von SenStadt für 2020 circa 7.950 Wohngeldanträge, allein für Neukölln auslösen (siehe Anlage 2). Im Jahr 2020 wurden insgesamt 6000 Antragseingänge verzeichnet, weshalb nach der Prognose von SenStadt ein erheblicher Teil der Neuköllner Bevölkerung bisher noch keinen Wohngeldantrag gestellt hat.
| 2019 | 2020 | 2021 |
Abschließende Bescheide | 4418 | 5161 | 5891 |
Antragszugänge | 4708 | 6000 | 5709 |
Anhängige Anträge | 1332 | 2171 | 1989 |
Personal* | 8,5 | 8,3 | 8,8 |
*Personal wurde von Urlaub, Krankheit, Quarantäne und Sonderurlaub etc. bereinigt, somit stellt die Summe die durchschnittliche reale Anwesenheit des Stammpersonals dar. Werksstudenten, Praktikanten und Auszubildende wurden nicht abgebildet.
Bedingt durch Corona, wurden sehr viele Arbeitnehmende in Kurzarbeit geschickt und erhielten erstmals Anspruch auf Wohngeld. Wie bereits erwähnt, konnte der Wohngeldbereich trotz ca. 35 % mehr Antragsvolumen, ca. 17 % mehr Bescheide generieren. Dies lag zum einen an den immer weiter optimierten Ablaufprozessen und zum anderen an der stetig durchgeführten Nachbesetzung freier Stellen. Die Anzahl der Einstellungen in den Jahren 2020 und 2021 belief sich auf 7 Sachbearbeitende, wovon sich durch Fluktuation im Mai 2022 leider nur noch 2 Sachbearbeitende dauerhaft im Wohngeldbereich befinden. Bei einer VZÄ-Anzahl von 18,75, ergibt sich bei 7 Sachbearbeitende eine Fluktuationsquote von ca. 37 %. Die Einarbeitung von Personal im Wohngeldbereich ist sehr zeit- und lernintensiv, was wiederum eine hohe Fluktuation begünstigt.
Dynamisierung des Wohngeldes 2022
Zum 1. Januar 2022 trat die Dynamisierung des Wohngeldes in Kraft und das Wohngeld wurde zum ersten Mal automatisch an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Damit behält das Einkommen nach Abzug der Wohnkosten dieselbe reale Kaufkraft wie bisher. Die automatische Anpassung war Teil der Wohngeldreform von 2020. SenStadt prognostiziert für das Jahr 2022 circa 6.750 Wohngeldanträge. Setzt man diese Prognose mit dem Jahr 2020 ins Verhältnis, ergibt sich eine prozentuale Steigerung der Antragseingänge um 12,5 %.
Durch die Dynamisierung wird ein Großteil an Empfängern von der Grundsicherung in den Wohngeldbezug wechseln. Siehe auch folgenden Ausschnitt der Drucksache 19/10816:
„Die Einsparungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende steigen ab dem Jahr 2022 aufgrund der Dynamisierung des Wohngeldes an. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass ohne die Dynamisierung Wohngeldhaushalte im Zeitverlauf wieder in der Grundsicherung für Arbeitsuchende leistungsberechtigt geworden wären, wo sie zu entsprechenden Mehrausgaben geführt hätten.“ der folgende Screenshot ist ebenfalls aus der Drucksache 19/10816 entnommen:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes Drucksache 19/10816
Aus der o.g. Haushaltsbelastung ist klar erkenntlich, dass die Grundsicherung entlastet wird und ein Mehraufwand im Wohngeldbereich entsteht. Um diesen Mehraufwand entgegenwirken zu können, müsste ggf. entschieden werden VZÄs aus der Grundsicherung in den Wohngeldbereich im nächsten Haushalt 24/25 umzusetzen oder zusätzliche Stellen für das Wohnungsamt zu beantragen, weil die Grundsicherung die Stellen für andere Aufgaben bzw. auch erhöhte Antragszahlen benötigt.
b) Befristete freie Stellen mit geeigneten Initiativbewerbungen besetzen. Dauerhafte Stellen zügig ausschreiben.
c) Ausfallzeiten durch entsprechende Gesundheitsmanagementangebote verringern und weitere Telearbeitsplätze und Homeoffice anbieten, welche es den Mitarbeitenden ermöglicht teilweise von Zuhause aus zu arbeiten.
d) Für die Vor- und Nacharbeiten Werksstudierende und Praktikanten einstellen.
4. Welche dieser Maßnahmen kann das Bezirksamt kurzfristig ergreifen?
Die Struktur zur Bearbeitung der Wohngeldanträge wird regelmäßig angepasst und führt zur deutlichen Verbesserung wie weiter oben bereits dargestellt wurde. Die Maßnahmen b-d) wurden schon umgesetzt, vor allem um die Sachbearbeitenden zu entlasten. Es wird Homeoffice mit 2 Geräten angeboten und einige Mitarbeitende haben Tele-Arbeit beantragt, damit die Mitarbeitenden auch bei privat schwierigen Situationen von Zuhause aus arbeiten können. Eine Krankheitsvertretung für die zu vertretende Stelle im BuT-Bereich wurde realisiert und auch eine Elternzeitvertretung im Sachbearbeitenden-Bereich. Es wird immer versucht so schnell wie möglich freie Stellen „kurzfristig“ neu zu besetzen.
Fazit
Der Wohngeldbereich muss seit 2019 mit stark ansteigenden Antragszugängen kämpfen, bei einer zu geringen Personaldecke. Eine personelle Verstärkung würde sich positiv auf die Abarbeitung der Wohngeldanträge auswirken und ist aus meiner Sicht zwingend erforderlich.
