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Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen nach dem KInvFG?

Ahmed Abed

1. Hat das Bezirksamt Fördermittel aus dem Schulsanierungs- und Infrastrukturprogramm des Bundes nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG) beantragt?

Durch das Bezirksamt wurden bislang keine Mittel aus dem KInv-Fördergesetz beantragt.

2. Wenn ja, welchen Schulen kommt das Schulsanierungsprogramm für welche Maßnahmen in welcher Höhe zu Gute?

Siehe Frage 1.

3. Wenn ja, welche Infrastrukturmaßnahmen werden in welcher Höhe gefördert?

Siehe Frage 1.

4. Wenn ja, wann werden die aus dem KInvFG geförderten Maßnahmen voraussichtlich abgeschlossen sein?

Siehe Frage 1.

5. Wenn nein, warum wurden keine entsprechenden Anträge für Fördermittel nach dem KInvFG gestellt?

Da es sich bei besagten Programm um Mittel des Bundes handelt, welche den Ländern zur eigenen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden, obliegt es der Senatsverwaltung für Finanzen, eine Verteilung an die Bezirke zu initiieren.

Hierzu heißt es im Fördergesetz:

„Den Ländern obliegt jeweils entsprechend den landesspezifischen Gegebenheiten die Auswahl der finanzschwachen Gemeinden (…) beziehungsweise den Stadtstaaten die Auswahl der förderfähigen Gebiete. Die Länder teilen dem Bundesministerium der Finanzen die Kriterien mit, anhand derer eine Auswahl getroffen wurde.“

6. Wenn nein, wann werden Fördermittel und für welche Zwecke nach dem KInvFG beantragt?

Sobald dem Bezirksamt ein offizielles Rundschreiben, welches Fördergebiete und Förderbedingungen benennt, zugeht, kann mit der Zusammenstellung möglicher Maßnahmen begonnen werden. Eine vorausgreifende Planung ist aufgrund der laufenden Baumaßnahmen kapazitätsbedingt nicht möglich.

 

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