Instandsetzungsbedarf von Problemimmobilien im Richard- und Körnerkiez
Kleine Anfrage
1. Welche Kenntnisse liegen dem Bezirksamt über den aktuellen Stand der Planung von Sanierung-/Instandsetzungsmaßnahmen in den Häusern Nogatstraße 1 / Kirchhofstraße 14 und Braunschweiger Straße 33 / Elsterstraße 7 vor?
Der Eigentümer hat den bisherigen Hausverwalter von den Aufgaben der Hausverwaltung entbunden. Die neue Verwalterin hat seit Mitte Februar 2022 die Hausverwaltung übernommen. Sowohl der Eigentümer als auch die Hausverwalterin haben in diversen Gesprächen gegenüber der Bau- und Wohnungsaufsicht (BWA) erklärt, dass alle notwendigen Instandsetzungen durchgeführt werden. Für die geforderte Instandsetzung der Fassade Nogatstr. 1, Kirchhofstr. 14 liegt der BWA bereits die Annahme des Kostenangebots einer Fachfirma vor. Bei Begehungen des Gebäudes konnte eine Beräumung des Dachbodens sowie des Kellers festgestellt werden. Die beauftragte Firma hat weitere Maßnahmen angekündigt.
2. Kann der Eigentümer die Aufnahme eines umfangreichen Kredits für die Sanierung/Instandsetzung der Häuser, wie in der Drs. Nr. 1900/XX verlautbart, dem Bezirksamt glaubhaft nachweisen?
Es liegt kein Nachweis des Eigentümers über eine Bestätigung der Gewährung eines Darlehens vor. Es besteht allerdings auch keine Grundlage dafür, einen solchen Nachweis fordern zu dürfen.
3. Wann hat das Bezirksamt die Außenanlagen sowie das Gebäude inspiziert?
Die Grundstücke werden fortlaufend begangen. Zuletzt ist eine Komplettbegehung der Häuser Nogatstraße. 1 /Kirchhofstraße 14 am 02.05., 04.05.22, 06.05., 10.05. und 12.05. durchgeführt worden. Den Terminen ist eine intensive Information der Mieter*innen vorausgegangen – inklusive Vorabbegehung. Zu Reduzierung von Sprachbarrieren sind gezielt Sprachmittler*innen hinzugezogen worden. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit und werden auch weiterhin – bei Vorliegen von Mängelanzeigen der betroffenen Mieter*innen oder von Hinweisen Dritter – alle vier in Rede stehenden Objekte von der Wohnungsaufsicht begangen.
4. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu nicht unerheblichen Beeinträchtigungen gemäß §§ 3 WoAufG Bln sowie vergleichbaren Beeinträchtigungen vor?
Es sind diverse Mängelverfahren zu diversen Mängelarten nach § 3 WoAufG Bln anhängig (Stand 11.05.22):
Nogatstr. 1 = 19
Kirchhofstr. 14 = 9
Braunschweiger Str. 33 = 13
Elsterstr. 7 = 5
5. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zum Nichtvorliegen von Mindestanforderungen gemäß §§ 4 WoAufG Bln vor?
Es liegen keinerlei Erkenntnisse/Verfahren nach § 4 WoAufG Bln vor (Stand 11.05.22).
6. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt zu erheblichen Beeinträchtigungen gemäß § 9 WoAufG Bln sowie vergleichbaren Beeinträchtigungen im Sinne des Gesetzes vor?
Es sind diverse Mängelverfahren zu diversen Mängelarten nach § 9 WoAufG Bln anhängig (Stand 11.05.22):
Nogatstr. 1 = 2
Kirchhofstr. 14 = 2
Braunschweiger Str. 33 = 3
Elsterstr. 7 = 2
Hinzu kommen Verfahren bzgl. baulicher Mängel an den Gebäuden bzw. Gebäudeteilen (Dach, Fassade, Balkone, Kellerlichtschächte etc.) i.S. der BauO Bln.
