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Jobcenter Neukölln: Arbeitsgelegenheiten und Teilhabe am Arbeitsmarkt in 2022

Georg Frankl

Kleine Anfrage

1. Wie viele Träger werden aktuell mit Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach a) § 16d SGB II (Mehraufwandsentschädigung) und b) § 16e (Entgeltvariante) betraut (bitte jeweils aufschlüsseln nach kommunalen, gemeinnützigen und privaten Trägern)?

Insgesamt führen aktuell 37 Träger, davon 27 gemeinnützig und 10 privat, Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16d SGB II für das Jobcenter Berlin Neukölln durch. Der § 16e SGB II alte Fassung (AGH-Entgeltvariante) wurde bereits im Jahr 2012 abgeschafft. Mittlerweile umfasst der §16e SGB II die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen des 2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetzes.

2. Wie viele Maßnahmen nach a) § 16d SGB II (Mehraufwandsentschädigung) und b) § 16e (Entgeltvariante) wurden diesen Trägern aktuell bewilligt (bitte aufschlüsseln nach kommunalen, gemeinnützigen und privaten Trägern)?

Bei den o.g. 37 Trägern werden nach aktuellem Stand insgesamt 109 Maßnahmen durchgeführt. Davon entfallen 83 Maßnahmen auf gemeinnützige (76, 1%) und 26 auf private Träger (23,9%).

3. In welchen Projekten/Arbeitsbereichen sind aktuell jeweils wie viele dieser Maßnahmen bewilligt?

Die Antwort kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tätigkeitsfeld

Anzahl Maßnahmen

1. Unterstützung bei der Betreuung von Senioren 

2

2. Unterstützung von Seniorenfreizeitstätten

2

3. Unterstützung von Nachbarschaftseinrichtungen

3

4. Begleit- und Schiebedienste

2

5. Unterstützung in Obdachlosen- und Notunterkünften

2

6. Zusätzliche Angebote für Grundsicherungsempfänger

12

7. Möbelbörse

2

8. Kleiderbörse

15

9. Bücherbörse

9

10. Aufarbeitung von elektronischen, medizinischen Geräten für Spenden ins Ausland, Fahrradrecycling

4

11. Unterstützung von Migrationsfachdiensten oder interkulturellen Einrichtungen

3

12. Ergänzende Angebote zur Betreuung, Erziehung und Bildung in Kindergärten

7

13. Ergänzende Angebote zur Betreuung, Erziehung und Bildung in Jugendeinrichtungen

2

14. Ergänzende Angebote zur Betreuung, Erziehung und Bildung in Schulen

1

15. Ergänzende Angebote zur Betreuung, Erziehung und Bildung in Sportvereinen

2

16. Unterstützung von Umweltbildungsangeboten

1

17. Unterstützung von Streichelzoos, Kinderbauernhöfen oder Kleintiergehegen

5

18. Datenerfassung im Bereich Wohnen, Kultur, Stadtentwicklung und Verkehr

10

19. Unterstützung von Verkehrsschulen

1

20. Unterstützung des QM

3

21. Unterstützung des SGA

15

22. Unterstützung von Kirchen (Gemeindearbeit)

2

23. Unterstützung bezirklicher Kulturprojekte

4

24. Unterstützung kirchlicher Friedhöfe im grünen Bereich (nicht städtisch!)

0

 

4. Wie viele Arbeitgeber*innen werden aktuell zur Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II bezuschusst (bitte aufschlüsseln nach kommunalen, gemeinnützigen und privaten Arbeitgeber*innen)?

Im Rahmen der Förderung von Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II werden aktuell 96 private und 69 gemeinnützige Arbeitgeber bezuschusst. Davon entfallen 155 geförderte Stellen auf private Arbeitgeber und 466 geförderte Stellen auf gemeinnützige Arbeitgeber. Kommunale Arbeitgeber haben bislang keine entsprechenden Zuschüsse beantragt.

5. Wie viele Arbeitsverhältnisse werden gemäß § 16i SGB II aktuell gefördert?

Aktuell werden 621 Beschäftigungsverhältnisse nach § 16i SGBII durch das Jobcenter Berlin Neukölln gefördert.

6. In welchen Tätigkeitsbereichen liegen jeweils wie viele dieser Arbeitsverhältnisse?

Die Antwort kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Tätigkeitsbereich

Anzahl Arbeitsverhältnisse

Sozialassistenz (u.a. Stadtteilmütter)

107

Büro/IT

87

Altenpflege/Betreuungshelfer/persönliche Assistenz/Gesundheit

71

Handwerk/Hausmeister/Elektriker/Malerhelfer usw,

54

Gastgewerbe

48

Garten- und Landschaftsbereich

43

Textilherstellung und -verarbeitung

39

Kinderbetreuung

37

Projektassistenz

31

Veranstaltung/Logistik

20

Hauswirtschaft

17

Lager

14

Reinigung

13

Verkauf

12

Holz-Flechtwaren

12

Sicherheit

4

Sonstige

12

 

7. Hat sich das Bezirksamt Neukölln auch um Maßnahmen nach §16e und §16i SGB II beworben und wenn ja, für welche Bereiche wurden diese bewilligt?

Das Bezirksamt Neukölln hat keine entsprechenden Zuschüsse nach §§ 16e und i SGB II (Neue Fassung) beantragt. Grund dafür ist die bisher nicht gesicherte Finanzierung solcher Maßnahmen, die bei der Schaffung von zusätzlichen Beschäftigungspositionen sicherzustellen ist.

Im Rahmen des 16i-Programms wird zwar - in der pro Jahr des Förderungszeitraumes festgelegten prozentualen Höhe - der Stundensatz der jew. Entgeltgruppe gefördert, es verbleiben aber u.a. Kosten für die darüberhinausgehenden Lohnnebenkosten, die das sog. Haushaltsbrutto ausmachen und weitaus höher liegen, als das reine Tabellenentgelt. Eine Abschätzung der tatsächlich aufzubringenden Finanzierung wird dadurch erschwert.

 

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