Kostenfreies Mittagessen sichergestellt?

Doris Hammer

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele anspruchsberechtige Familien gemäß der Sonderregelung zur Mittagsverpflegung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (§ 67 i.V.m. § 28 SGB II sowie § 142 i.V.m. § 34 SGB XII) haben von ihrem Recht auf kostenfreies Mittagessen seit März 2020 Gebrauch gemacht (Bitte aufgeschlüsselt nach Zahl der Anspruchsberechtigten und tatsächlich ausgegebenen Mahlzeiten)?
  2. Wie wird im Bezirk sichergestellt, dass alle Anspruchsberechtigten auch in Pandemiezeiten -insbesondere bei Voll- und Teilschließungen der Schulen bzw. Wechselunterricht ihren Anspruch auf die kostenfreie Mittagsverpflegung geltend machen können?