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MieterInnen von Mahlower Block und Emser Str. schützen

Marlis Fuhrmann

Große Anfrage

1. Wie viele Wohnungen und Mietparteien in Neukölln sind von den durch den Investor „covivio Lux Residential“ geplanten Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen betroffen?

Das Stadtentwicklungsamt hat vom Berliner Mieterverein eine Übersicht erhal- ten, aus der sich 1.473 Wohneinheiten ergeben. Davon handelt es sich nach bezirklichen Erkenntnissen bei 892 um aufgeteilte Wohneinheiten. Die genaue Anzahl aller Neuköllner Wohneinheiten im Bestand des Investors sind dem Bezirk jedoch nicht bekannt.

2. Wie sieht die konkrete Begleitung der Mieter*innen in den über 200 Wohnungen in Mahlower Block und Emser Straße bei der Durchsetzung der 7plus5-Regelung aus - nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB (Verkauf innerhalb von sieben Jahren nur an Mieter*innen) und der fünfjährigen Kündigungssperrfrist bei Eigenbedarf - und wie kann die Einhaltung überprüft werden?

Da die Sieben-Jahres-Regel durch Eintrag im Grundbuch gesichert wird, muss jeder Verkauf einer Wohnung innerhalb dieser Frist durch den Bezirk geneh- migt werden. Damit ist ein Verkauf an Nichtmieter*innen in dieser Zeitspanne ausgeschlossen.

Die Kündigungssperrfrist regelt das BGB in § 577a. Die darin aufgeführte Frist von 10 Jahren wird durch § 172 Abs. 4 Satz 6 BauGB um 5 Jahre verkürzt, so dass die "7plus5-Regelung" entsteht. Die Einhaltung dieser Regelung ist pri- vatrechtlicher Natur. Das Bezirksamt kann hier nur durch Information und die Mieter*innenberatung unterstützen. Beides ist bereits erfolgt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Beantwortung der Einwohner*innenanfrage in der BVV-Sitzung am 29.08.2018 (Drucksache 0818/XX) sowie auf die Besprechung des im Kontext der Großen Anfrage stehenden Antrags (Drucksache 0860/XX) in der Sitzung des Ausschusses für Stadtent- wicklung und Wohnen am 08.11.2018.

Am 19.11.2018 fand für die betroffenen Mieter*innen zudem eine durch den Berliner Mieterverein und das Bündnis für bezahlbare Mieten Neukölln organi- sierte Informationsveranstaltung statt, an der ich teilgenommen habe und für die ich mich an dieser Stelle bei den Organisator*innen - also auch und be- sonders bei Ihnen - herzlich bedanken möchte. Neben dem Erfahrungsaus- tausch der Mieter*innen untereinander wurden den Anwesenden die rechtli- chen Zusammenhänge durch einen Fachanwalt erläutert und die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt und die gut besuchte Veranstal- tung zur Vernetzung verwendet.

3. Welche Beratungsleistung ist durch eine professionelle Mieterberatung vorgesehen und werden dabei auch freiwillige Sozialverträge angestrebt um künftig z. B. einem „Herausmodernisieren“ entgegenzuwirken?

Es wird eine offene Mieter*innenberatung als Erstberatung angeboten, bei der auf die konkrete Situation der einzelnen Betroffenen eingegangen wird. Es wird aufgezeigt, welche privatrechtlichen Instrumente des Mietrechts ange- wandt werden können. Bei Fragen im Rahmen von Modernisierungsmaßnah- men kann eine mietrechtliche Beurteilung, insbesondere zur Höhe umlagefä- higer Kosten, Härtefallregelungen oder der Pflicht zur Duldung der Maßnahme, erfolgen.

Sollte das Bezirksamt von Versuchen erfahren, Mieter*innen „herauszumo- dernisieren“, wird es - unabhängig davon, wer der Eigentümer ist - nicht zö- gern, die Mieterberatung kurzfristig mit gezielter Information und Beratung für diese Häuser zu beauftragen.

Mit freiwilligen Sozialverträgen meinen Sie vermutlich, dass bei Modernisie- rungsmaßnahmen durch die Mieter*innenberatung auf die/den Eigentümer*in eingewirkt wird und hierbei freiwillige Vereinbarungen (z.B. Höhe der Umlage) geschlossen werden, die den Mieter*innen mehr individuellen Schutz geben. Eine rechtliche Verpflichtung besteht für die/den Eigentümer*in hierzu jedoch nicht. Es kann aber bei Bedarf bei Modernisierungsvereinbarungen beratend mitgewirkt werden.

Bisher liegen uns jedoch keine Anzeichen für geplante größere Modernisie- rungsmaßnahmen in den betroffenen Häusern vor. Solange hier keine Pla- nungen bestehen, halte ich es nicht für angeraten, über abstrakte Modalitäten etwaiger Modernisierungsmaßnahmen zu verhandeln. Selbstverständlich be- halte ich mir eine entsprechende Ansprache des Eigentümers - wie auch in anderen Fällen - aber vor. Da es sich hierbei um - wie Sie selbst schreiben - freiwillige Vereinbarungen handelt, ist der Bezirk hier letztlich auch auf die Gesprächsbereitschaft des Eigentümers angewiesen.

 

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