Nachverdichtung in Neukölln
Kleine Anfrage
1. Wie viele Bauanträge für eine Nachverdichtung außer Dachaufstockung (bspw. Neubauten/Hofbauten in bestehender Blockrandbebaung, Lückenschluss, Neubau in Gebieten mit offener Bauweise) wurden in den Jahren 2019 bis 2021 in den Neuköllner Ortsteilen gestellt (bitte nach Jahr und Ortsteil, Anzahl der Wohnungen bzw. Gewerbeeinheiten und nach landeseigenen, genossenschaftlichen und sonstigen Bauherrn aufschlüsseln)?
2. Wie viele dieser Bauanträge wurden genehmigt (bitte nach Jahr und Ortsteil, Anzahl der Wohnungen bzw. Gewerbeeinheiten und nach landeseigenen, privaten bzw. genossenschaftlichen Bauherrn aufschlüsseln)?
Die Beantwortung der Fragen kann nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Auswertungsmöglichkeiten erfolgen. Statistiken, die Bauvorhaben der "Nachverdichtung" einzeln ausweisen, werden im Bezirksamt nicht geführt. Das für eine Auswertung eigentlich geeignete Instrument wäre das elektronische Bau- und Genehmigungsverfahren eBG. Leider wurden die dafür notwendigen Module durch die Geschäftsstelle bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen immer noch nicht entwickelt und zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass diese und ähnliche Anfragen oftmals gar nicht oder mit unvertretbar hohem Aufwand beantwortet werden können. Im vorliegenden Fall konnten die Daten zu großen Teilen aus dem Wohnbauflächen-Informationssystem (WoFIS) entnommen werden, das kontinuierlich fortgeschrieben wird. Die Auswertung bezieht sich daher allerdings nur auf Wohnungsbau; Nachverdichtungsmaßnahmen für andere Nutzungen konnten nicht erhoben werden. Nur für den Ortsteil Neukölln ist die Auswertung vollständig, da hier auch eine separate Statistik über Vorhaben geführt wird und die nicht ins WoFIS aufgenommen wird. Für die anderen Neuköllner Ortsteile ist die Statistik nur WoFIS-basiert, sodass Vorhaben unter 50 Wohneinheiten i.d.R. ausscheiden.
Die Angaben zu Jahr, Ortsteil (OT), Anzahl der Wohneinheiten (WE), Anzahl der Gewerbeeinheiten und Genehmigung sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Zur Frage der Eigentümer*innen / Antragsteller*innen:
- im OT Buckow: öffentliche Bauherren (landeseigene Wohnungsbaugesellschaften)
- im OT Gropiusstadt öffentliche Bauherren (landeseigene Wohnungsbaugesellschaften) und eine Genossenschaft
- in allen anderen OT ausschließlich private Bauherren
3. Bei welchen der genannten Nachverdichtungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplan Voraussetzung für dieGenehmigungsfähigkeit gewesen?
Für zwei der genehmigten Vorhaben war die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Es handelt sich um zwei Vorhaben im Jahr 2021:
- Bebauungsplan 8-86a (144 WE, OT Neukölln)
- Bebauungsplan XIV-108-1 (zwei Vorhaben mit 43 und 42 WE, OT Gropiusstadt)
4. Bei welchen der genannten Nachverdichtungen ist eine Bürgerbeteiligung durchgeführt worden?
Öffentlichkeitsbeteiligungen wurden bei den in der Antwort zu Frage 3 genannten Vorhaben im Rahmen der Bebauungsplanverfahren sowie bei einem Vorhaben in 2020 durch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft (151 WE) durchgeführt. Da Nachverdichtungen in der Regel nach geltendem Planungsrecht beurteilt und genehmigt werden, sind Öffentlichkeitsbeteiligungen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das Stadtentwicklungsamt arbeitet derzeit an einer Handreichung, um Bauherren gezielter im Sinne von § 25 Abs. 3 VwVfG anzusprechen und darauf hinzuwirken, dass diese die Öffentlichkeit unterrichten.
