Stand der Planung für die Bebauung des ehemaligen Güterbahnhofs Neukölln
Kleine Anfrage
1. Welche Fläche umfasst der Bebauungsplan 8-19b1?
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 8-19b-1 umfasst die Grundstücke Karl-Marx-Straße 234 und Ringbahnstraße 2 (ehemaliger Güterbahnhof Neukölln teilweise) sowie die Ringbahnstraße.
2. Wie ist der Stand des Verfahrens?
Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Zeit vom 09.03.2021 bis einschließlich 12.04.2021 öffentlich ausgelegt. Parallel zur Auslegung erfolgte eine erneute eingeschränkte Beteiligung ausgewählter Behörden und Träger öffentlicher Belange. Zurzeit werden die Abwägungsunterlagen fertiggestellt und die Begründung zum Bebauungsplan fortgeschrieben.
Parallel laufen die Abstimmungen zwischen dem Vorhabenträger und der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Ingenieurbauwerke, zur Sicherung der Zugänglichkeit des Baulastträgers zur Hertabrücke sowie zur statischen und konstruktiven Ausbildung des hierfür erforderlichen Rampenbauwerks. Die Klärung der statisch konstruktiven Belange der Hertabrücke ist Voraussetzung für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens.
3. Wie viele Wohneinheiten sollen dort entstehen und welche Dichte der Bebauung wird angestrebt?
Die für die Schaffung von Wohnraum vorgesehene Geschossfläche Wohnen umfasst 42.701,50 m², davon 7.907,13 m² für Studentenwohnen. Die bisherigen Überlegungen gehen von rd. 650 Wohneinheiten (WE), davon 200 WE für Studentenwohnen aus.
Die in der Planzeichnung festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen haben eine Größe von rd. 11.400 m², das entspricht einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,63. Die zulässige Geschossfläche im Plangebiet beträgt insgesamt 87.300 (inkl. Staffelgeschosse), was einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 4,83 entspricht.
4. Welche weiteren Nutzungen sollen mit welchen Flächenanteilen festgelegt werden?
Allgemeines Wohngebiet (WA): Grundfläche: 6.080 m² Geschossfläche: 41.120 m²
Urbanes Gebiet (MU): Grundfläche: 2.830 m² Geschossfläche: 18.910 m²
Kerngebiet (MK): Grundfläche: 2.480 m² Geschossfläche: 27.270 m²
Flächenmäßig festgelegt im städtebaulichen Vertrag ist lediglich ein Anteil von 42.701 m² Geschossfläche für Wohnen, davon rd. 7.900 m² Studentenwohnen (WA 1, WA 2: 36.488 m² Wohnen, MU: 6.214 m² Wohnen) sowie die Errichtung einer Kindertagesstätte für mind. 42 Plätze mit einer Mindestgröße von 800 m² einschließlich Außenanlagen im Urbanen Gebiet. Im Urbanen Gebiet sind darüber hinaus gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Im Kerngebiet ist eine kerngebietstypische Mischnutzung bestehend aus Einzelhandel, Büronutzung, Dienstleistung und Gewerbe geplant. Konkrete Flächenanteile für die sonstigen Nutzungen sind im Bebauungsplan nicht festgelegt.
5. Wer ist derzeit Eigentümer*in?
Eine öffentliche Nennung der Eigentümer*in oder der Eigentümer*innen ist ohne deren Einwilligung nicht möglich. Soweit ein berechtigtes Interesse besteht, kann im Grundbuchamt des Amtsgerichts Neukölln eine entsprechende Beauskunftung erfolgen.
