Umsetzung des Mobilitätsgesetzes in Neukölln - Radverkehr

Thomas Licher
  1. Welche Handlungserfordernisse ergeben sich aus dem Mobilitätsgesetz (MobG BE) von 2018 für den Bezirk Neukölln und inwiefern ist das Bezirksamt diesen Erfordernissen bereits nachgekommen bzw. wird es nachkommen?
  2. Hat das Bezirksamt gemäß Abs. 5 § 37 des MobG BE eine für die Koordinierung der Radverkehrsangelegenheiten zuständige Person benannt und wenn nicht, warum nicht?
  3. Welchen Bedarf an Dienstfahrrädern für Mitarbeitende im Außendienst des Ordnungsamts sieht das Bezirksamt und wie kommt es diesem Bedarf gemäß Abs. 3 § 38 des MobG BE nach?
  4. Inwiefern wurden Mitarbeitende des Neuköllner Ordnungsamts und anderen Dienststellen gemäß Abs. 4 § 38 des MobG BE zu den Themen Radverkehrsförderung und Gleichstellung von Radfahrenden fortgebildet bzw. welche Fortbildungsmaßnahmen sind geplant?
  5. Welche für den Bezirk relevanten verkehrlichen Maßnahmen leitet das Bezirksamt aus dem Radverkehrsplan bzw. den Vorgaben für die Radverkehrsplanung durch die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung ab und was ist der aktuelle Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen?
  6. Welchen Bedarf an Fahrradstellplätzen sieht das Bezirksamt an den Stationen und Haltestellen des ÖPNV sowie an sozialen und kulturellen Einrichtungen, Schulen und Einzelhandelseinrichtungen und wie kommt es diesem Bedarf gemäß Abs. 4 § 47 des MobG BE nach?
  7. Wie viel Mittel für Radverkehrsmaßnahmen standen dem Bezirk in den Jahren 2017 bis 2019 jeweils zur Verfügung und wie viele Mittel wurden tatsächlich jeweils ausgegeben? (Bitte die Ausgaben nach einzelnen Maßnahmen auflisten.)