Verbundeinsatz/Schwerpunktkontrollen in der Silbersteinstraße 62 u.a.
1. An welchen Tagen fanden seit 2020 in den Gewerben in der Silbersteinstraße 62 und 63 sowie in der Hermannstraße 155 Kontrollen unter Beteiligung des Ordnungsamts statt?
An den beiden genannten Adressen sind derzeit insgesamt 23 angemeldete Gewerbebetriebe registriert. Das Ordnungsamt verfügt nicht über die personellen und technischen Möglichkeiten, eine gesonderte Statistik zur Kontrollhäufigkeit einzelner Gewerbebetriebe zu führen.
2. Welche weiteren Behörden waren mit wie vielen Dienstkräften an diesen Kontrollen jeweils beteiligt (bei Polizei bitte Dezernat bzw. Abschnitt oder Einheit angeben)?
Unter Hinweis auf die Antwort zu 1. lässt sich diese Frage nicht beantworten.
3. Welche der beteiligten Behörden war jeweils federführend?
Unter Hinweis auf die Antwort zu 1. lässt sich diese Frage nicht beantworten.
4. Bei welchen der Gewerbe handelt es sich um erlaubnispflichtige (i.S.v. § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewO) bzw. überwachungsbedürftige Gewerbe (i.S.v. § 38 Abs. 1 GewO)?
An den beiden genannten Adressen sind insgesamt fünf erlaubnispflichtige Gewerbe ansässig.
5. Welche der genannten Kontrollen durch das Ordnungsamt fanden anlassbezogen statt (bitte den Anlass benennen)?
Für eine der an den beiden Adressen befindliche Betriebsstätten ist bekannt, dass diese durch das Ordnungsamt auf Grund eines entsprechenden Amtshilfeersuchens kontrolliert worden ist.
6. Auf jeweils welcher Rechtsgrundlage erfolgten die Kontrollen durch das Ordnungsamt?
Als Rechtsgrundlagen kommen insbesondere in Betracht:
§ 29 Gewerbeordnung, § 22 Gaststättengesetz, §§ 29 und 31 Prostituiertenschutzgesetz sowie §§ 36 Absatz 5, 1 Absatz 1 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin zum Zwecke der Gefahrenabwehr.
7. Welche Ordnungswidrigkeiten und/oder Straftaten wurden bei den angeführten Kontrollen jeweils festgestellt?
Zu den o.g. Adressen sind in den Jahren 2020 bis 2022 insgesamt fünf Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt worden. Aus datenschutzrechtlichen Erwägungen wird grundsätzlich keine konkrete Auskunft zu den Betroffenen sowie den Tatvorwürfen gegeben.
8. Bei welchen den Kontrollen wurden durch eine beteiligte Behörde Personen oder Räumlichkeiten durchsucht oder Personalien festgestellt?
Darüber liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.
