Vorteil für Mieter*innen bei Vergesellschaftung gewinnorientierter großer Berliner Immobilienkonzerne nach §15 Grundgesetz

Doris Hammer

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Sieht das Bezirksamt bei einem Erfolg des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ zur Vergesellschaftung der gewinnorientierten großen Berliner Immobilienkonzerne nach Artikel 15 des Grundgesetzes einen Vorteil für die Neuköllner Mieter*innen vor exorbitant steigenden Mieten und sozialer Verdrängung?
  2. Würde eine Vergesellschaftung der gewinnorientierten großen Berliner Immobilienkonzerne der beispiellosen Spekulation mit dem menschlichen Grundbedürfnis "Wohnungen" Einhalt gebieten und die politischen Gestaltungsmöglichkeiten des Landes zum Schutze der Menschen zurückgewinnen?