Zum Hauptinhalt springen

Warum müssen Neuköllner Schüler*innen zum Schuljahresbeginn in ungereinigten Räumen lernen?

Ahmed Abed

Mündliche Anfrage

1. Warum konnte das Bezirksamt nicht sicherstellen, dass in den Sommerferien an der Regenbogen-Schule, der Heinrich-Mann-Schule, der Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli, der Fritz-Karsen-Schule, der Walter-Gropius-Schule, der Otto-Hahn-Schule, der Schule am Zwickauer Damm und der Hans-Falladda-Schule eine Grundreinigung oder ausreichende Reinigung durchgeführt wird, so dass sogar einzelne Schulen den Schulbeginn verschieben mussten?

2. Wie wird das Bezirksamt in Zukunft die mangelnde Qualität der Reinigungsarbeiten in den Schulen bei der Beauftragung von Reinigungsfirmen verhindern?

Lassen Sie mich bitte zunächst klarstellen, dass die Reinigungsleistungen an einzelnen Schulen ohne Frage nicht zufriedenstellend waren. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass an den allermeisten Schulen engagierte Hausmeister und ordentlich arbei- tende Reinigungsfirmen tätig sind - denn von dort hören Sie keine Beschwerden. Nichts- destotrotz habe ich mich genauso wie Sie darüber geärgert, dass in wenigen Einzelfällen die Reinigungsleistung durch Dritte inakzeptabel war.

 

Gerade als ehemaliger Lehrer weiß ich, wie wichtig ein sauberes Lebens- und Lernumfeld für die Aufenthaltsqualität und damit auch für den pädagogischen Erfolg an Schulen ist!

Für die Regenbogen-Schule, Heinrich-Mann-Schule, Walter-Gropius-Schule, Schule am Zwickauer Damm und der Hans-Fallada-Schulen liegen dem Objektmanagement keine Mängelanzeigen vor.

Die Unterhaltsreinigung der Schulgebäude findet während des Betriebs täglich statt. Soweit während der Ferienzeiten die Schulen nicht genutzt werden, entfällt diese tägliche Reini- gung. Die letzte Unterhaltsreinigung der Schulen erfolgt in der Regel vor den Ferien am letzten Tag, an dem Lehrerinnen und Lehrer anwesend sind und beginnt wieder regulär zum ersten Schultag. Während der Ferien erfolgt eine Reinigungsleistung nur dann, wenn eine Ferienbetreuung in den Räumlichkeiten der Schule bzw. im Hort stattfindet. Die wäh- rend dieser Betreuungszeit genutzten Flächen werden auf Antrag der Schulhausmeister ge- reinigt.

Die neuen Reinigungsfirmen werden in den Herbstferien mit den ersten Grundreinigungen anfangen und schaffen sich damit die Grundlage zur Ausführung ihrer zukünftigen Unterhaltsreinigung. Das hängt damit zusammen, dass im letzten Vertragshalbjahr in den Einrichtungen keine Grundreinigung mehr durchgeführt wird, da in der Vergangenheit diese von den ausscheidenden Firmen nicht zufriedenstellend erfolgte.

Sobald die Einarbeitungszeit der neuen Reinigungsfirmen erfolgt ist, werden künftig regelmäßige Begehungen und Kontrollen mit dem Objektmanagement und den Schulhausmeistern stattfinden. Das Ergebnis wird dann zeitnah mit den beauftragten Firmen ausgewertet.

Ich habe darüber hinaus eine Dienstbesprechung mit den Schulhausmeisterinnen und - hausmeistern veranlasst, um klare Aufgaben und Zuständigkeiten in der Reinigungskontrolle festzulegen.

Zurück zum Kopf der Seite