Rekommunalisierung der Schulreinigung - Boykottiert das Bezirksamt weiterhin demokratisch gefällte Beschlüsse?
Große Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
- Welche konkreten Schritte das Bezirksamt Neukölln seit dem 26.05.2021 zur Umsetzung der bereits beschlossenen Rekommunalisierung der Schulreinigung unternommen?
- Welche konkreten Maßnahmen hat das Bezirksamt Neukölln unternommen, um den Stufenplan zur schrittweisen Rekommunalisierung der Schulreinigung aufzustellen, dabei Vertreter*innen von IG BAU, ver.di, des DGB und der Initiative „Schule in Not“ einzubeziehen (wie in der BVV-Sitzung vom 26.05.2021 beschlossen (Drs. 2163/XX) und mit einem weiteren BVV-Beschluss vom 23.03.2022 erneut eingefordert (Drs. 0083/XXI)) und Neukölln aktiv als Startbezirk für die Rekommunalisierung der Schulreinigung ab 2023 gegenüber der Landesebene anzubieten, wie es von der BVV am 25.05.2022 beschlossen worden ist (Drs. 0180/XXI)?
- Welche konkreten Vereinbarungen sind im Bezirksamt und vom Bezirksamt mit der Landesebene unter Berücksichtigung der getroffenen BVV-Beschlüsse getroffen worden, um sicherzustellen, dass die Rekommunalisierung der Schulreinigung zum August 2023 in Neukölln starten wird?
- Wie hat das Bezirksamt Neukölln auf das Schreiben von Schulleitungen und Elternvertretungen von fünf Neuköllner Schulen (Karlsgarten-, Karl-Weise-, Regenbogen-, Theodor-Storm- und Albrecht-Schweizer-Schule) vom Juni 2022 reagiert, in dem diese fordern, dass ihre Schulen als Startschulen Teil der Rekommunalisierung der Schulreinigung sind?
- Für wann, für wie viele und welche Schulen plant das Bezirksamt Neukölln Ausschreibungen für die im Sommer auslaufenden Verträge mit den privaten Reinigungsunternehmen, die derzeit mit der Schulreinigung beauftragt sind?
Die Beantwortung der Anfrage ist auf der Seite der BVV Neukölln dokumentiert.
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.