Arbeitsweise der Koordinierungsstelle für Sicherheit und Ordnung

Carla Aßmann

Kleine Anfrage

1. Wann wurde die Koordinierungsstelle für Sicherheit und Ordnung eingerichtet und worin besteht das Aufgabengebiet der Koordinierungsstelle?

Die Koordinierungsstelle für öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde im Jahr 2019 eingerichtet, nachdem die darin enthaltenen Aufgaben bereits seit mehreren Jahren im Geschäftsbereich des Bezirksbürgermeisters wahrgenommen wurden. Nicht zuletzt war das Tötungsdelikt im Herbst 2018 am Tempelhofer Feld zum Nachteil eines durch eine Vielzahl von kriminellen Taten bekannt gewordenen Neuköllners ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Polizei alleine gegen die Auswüchse der organisierten Kriminalität auch im Bezirk Neukölln nicht vollumfänglich erfolgreich sein kann. Dies hat sich auch im vom Senat beschlossenen 5-Punkte-Plan zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität niedergeschlagen.

Das Aufgabengebiet umfasst:

Informationsaustausch zu aktuellen Themen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit anderen Behörden innerhalb des Landes Berlin

Einholung, Entgegennahme, Auswertung und Weiterleitung von Informationen an den Bezirksbürgermeister und jeweilig zuständigen Abteilungen im Bezirksamt Neukölln

Koordination von Maßnahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 

Information und Beratung des Bezirksbürgermeisters zu Themen und Schwerpunkten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Konzeptionelle Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Verbundpunkteinsätzen - Gewerbekontrollen des Ordnungsamtes im Verbund mit der Polizei, dem Hauptzollamt und anderen Sicherheitsbehörden des Landes Berlin

Konzeptionelle Vorbereitung, Organisation, Begleitung und Auswertung von flankierenden Maßnahmen, zum Beispiel der Sozialarbeit freier Träger, in Themenfeldern der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

2. Welche Arten von Verbundeinsätzen werden neben den Verbundeinsätzen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität von der Koordinierungsstelle geplant und koordiniert?

Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung steht die Koordinierungsstelle jedem Geschäftsbereich des Bezirksamtes beratend in Fragen der Sicherheit und Ordnung zur Verfügung und unterstützt im Bedarfsfall jedes Amt bei der Vorbereitung und Durchführung von für notwendig erachteten Einsätzen im Verbund mit anderen Behörden.

3. Wie definiert das Bezirksamt „Verbundeinsatz“ und was unterscheidet einen Verbundeinsatz von anderen Gewerbekontrollen, an denen das Neuköllner Ordnungsamt beteiligt ist?

Ein Verbundeinsatz bedingt die geplante Zusammenarbeit von mindestens zwei verschiedenen Behörden mit dem Ziel, einen Gewerbebetrieb zu überprüfen. Für den Aufgabenbereich des Ordnungsamtes unterscheidet sich nichts von den allein durchgeführten Kontrollen, weil jede beteiligte Behörde im Rahmen der ihr zugewiesenen Zuständigkeit tätig wird.

4. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen die Verbundeinsätze zur Bekämpfung organisierter Kriminalität?

Jede beteiligte Behörde wird im Rahmen der für sie maßgeblichen Rechtsgrundlage und der sich darauf ergebenden Kontrollbefugnisse und -verpflichtungen tätig. Ob dies alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen Behörden erfolgt, hat der Gesetzgeber nicht geregelt.

5. Wie und nach welchen Kriterien beurteilt das Bezirksamt den Erfolg der Praxis der Verbundeinsätze zur Bekämpfung organisierter Kriminalität?

Dem Bezirksamt stehen keine festgelegten Parameter zur Bemessung von Erfolgen der Verbundeinsätze zur Verfügung. Jedoch kann attestiert werden, dass die Anzahl und Schwere der festgestellten Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften seit der regelmäßigen Durchführung der Verbundeinsätze in Teilen rückläufig ist. Über die von anderen Behörden zu verbuchenden Erfolge im Rahmen von Verbundeinsätzen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität liegen dem Bezirksamt keine gesicherten Erkenntnisse vor.

6. Welche Rolle spielen Strafverfolgungsbehörden bei der Planung, Koordinierung und Durchführung der Verbundeinsätze zur Bekämpfung organisierter Kriminalität?

An Verbundeinsätzen sind regelmäßig Polizeidienststellen und das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen beteiligt, die im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung tätig werden.

7. Welche Rolle spielt Amtshilfe und insbesondere Amtshilfe durch die Berliner Polizei bei der Durchführung der Verbundeinsätze zur Bekämpfung organisierter Kriminalität und welche Neuköllner Behörde ist dabei regelmäßig die ersuchende Behörde?

Sofern die erfolgte Gefährdungsbeurteilung im Rahmen der Einsatzvorbereitung ein Amtshilfeersuchen zur störungsfreien Durchführung der Kontrollen und zur Sicherheit der beteiligten Dienstkräfte erforderlich macht, wird ein Amtshilfeersuchen, meist durch das Bezirksamt Neukölln als Initiator des Verbundeinsatzes, an die zuständigen Polizeidienststellen gerichtet.

8. Welche Neuköllner Ämter sind regelmäßig an den Verbundeinsätzen zur Bekämpfung organisierter Kriminalität beteiligt?

Regelmäßig beteiligt ist das Ordnungsamt Neukölln als für Gewerbekontrollen zuständiges Amt. Darüber hinaus wird im Einzelfall entschieden, ob die Hinzuziehung anderer Ämter sinnvoll erscheint.