Staatsangehörigkeitsbehörde Neukölln

Carla Aßmann

Kleine Anfrage

1. Wie ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Neukölln im Moment personell aufgestellt?

Grundsätzlich ist die Staatsangehörigkeitsbehörde mit 8 Sachbearbeitenden und einer Gruppenleitung ausgestattet. Allerdings ist eine Sachbearbeitung seit Oktober 2020 beim Gesundheitsamt (Pandemie) tätig und 2 weitere Kollegen*innen sind dauerhaft erkrankt. Aufgrund dessen ist seit dem 1. Oktober 2021 bis 3. April 2022 ein/e Trainee des gehobenen Dienstes von SenInnDS in der Staatsangehörigkeit eingesetzt.

2. Wie viele Erstberatungen zur Einbürgerung gab es vom 1.1. bis 30.6.2021 in der Staatsangehörigkeitsbehörde Neukölln?

Statistisch nicht erfasst.

3. Wie lange beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin zur Erstberatung?

Die Wartezeit beträgt 2-3 Monate.

4. Wie wird die Erreichbarkeit der Staatsangehörigkeitsbehörde Neukölln auch in Zeiten der Pandemie gewährleistet?

Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist in der telefonischen Sprechstunde, per email und persönlich nach Terminabsprache erreichbar.

5. Was tut das Bezirksamt, damit Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen wollen, zeitnah einen Termin zur Erstberatung oder wenigstens die notwendigen Unterlagen erhalten?

Es kann ein Beratungstermin per mail beantragt werden. Ein Antrag wird aber erst nach Erstberatung zugesandt.

6. Was ist das Vorgehen bezüglich Problemen und Unklarheiten bei der rechtlichen Auslegung in der Staatsangehörigkeitsbehörde Neukölln?

Es ist unverständlich was die Bezirksverordnete wissen möchte, da es klare Vorgaben der rechtlichen Auslegung gibt und jede/r Antragsteller*in bei der Erstberatung – wie der Termin schon heißt – vor Antragstellung beraten wird.