Bestandsanierung Asbest und präventive Maßnahmen beim Wohnungsneubau

Marlis Fuhrmann

Große Anfrage

1. Wie kann für die Gropiusstadt ein „ Sanierungsfahrplan Asbest“  - ähnlich dem für die denkmalgeschützte Wohnanlage Schlangenbader Str. beabsichtigten - erstellt werden?

Der angesprochene "Sanierungsfahrplan" existiert nach Kenntnis des Bezirksamtes bisher noch nicht. Es handelt sich um einen Vorschlag bzw. eine Forderung des MdA Andreas Otto für die Wohnanlage an der Schlangenbader Straße (siehe: Artikel Berliner Zeitung). Diese Forderung basiert vor allem auf den beiden Umständen, dass die Wohnanlage einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft gehört und dass sie unter Denkmalschutz steht.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 08.03.2018 den Antrag der Koalitionsfraktion “Gesund und asbestfrei wohnen in Berlin“ angenommen. Darin wird der Senat aufgefordert, entsprechende Strategien zu entwickeln mit Schwerpunkten auf die

  1. Erstellung von Gebäudetypologien bzw. typischen Bau- und Sanierungstechnologien
  2. schrittweise Erfassung von Gebäuden mit Asbest, Aufbau eines öffentlich einsehbaren Asbestregisters
  3. Erarbeitung von Strategien zur Beseitigung von Asbest (Sanierung), Beratungsangebote
  4. Einrichtung einer Interdisziplinären Asbestberatungsstelle

Mit der Bearbeitung beauftragt sind die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Über die Dauer bis zum Vorliegen von Ergebnissen ist derzeit keine Aussage möglich. Festzustellen ist gleichwohl, dass für alle Schwerpunkte Gutachter- und Forschungsbedarfe bestehen sowie ressortübergreifende Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse notwendig werden.

2. Wer kann Auftraggeber einer Übersichtsstudie sein, in der die mutmaßlich von Asbest betroffenen Gebäude und Wohnungen in Neukölln erfasst werden?

Aus Sicht des Bezirksamtes benötigt es hierzu Rahmenbedingungen und Initiativen durch  die Landesebene, da das Bezirksamt hier nicht aus eigenen Möglichkeiten tätig werden kann (siehe auch Beantwortung zu Frage 1).

3. Trifft es zu, dass das  BA  Neukölln sich gegen eine Einhaltung der 50%-Regelung beim Neubauvorhaben auf den Buckower Feldern ausgesprochen hat?

Das Bezirksamt sieht eine 50% Einhaltung mehrheitlich kritisch und die frühere Bezirksbürgermeisterin hat dies in einem Brief an den Senat zum Ausdruck gebracht.

4. Welche präventiven Maßnahmen zur Sicherstellung eines guten Zusammenlebens der künftigen Mieterschaft können im Gebiet selbst und angrenzenden Bereichen durchgeführt werden?

Der Bezirk hat während des gesamten Werkstattverfahrens Wert auf die Einhaltung einer  guten sozialen Infrastruktur gelegt. Neben der Errichtung einer Kita die über das nötige Maß  des Neubauprojekts im Rahmen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung  hinaus geht, setzt er sich für eine Jugendfreizeitstätte auf den Buckower Feldern ein, um das bestehende starke Defizit an Jugendeinrichtungen in dem Kiez abzubauen. Es werden da- zu Gespräche mit der Senatsverwaltung und Stadt und Land geführt, die bisher allerdings nicht zu einer Einigung geführt haben. Darüber hinaus hat der Bezirk das Gebiet um die Buckower Felder als potenzielle Städtebaukulisse angemeldet. Die Bezirke sind mit Schreiben vom 14.12.2017 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen aufgefordert worden, Vorschläge für Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf zu machen, die als Untersuchungsgebiete für künftige Stadterneuerungs- oder Städtebauförderungsgebiete infrage kommen.

Das Stadtentwicklungsamt hat hierzu neben  fünf weiteren Vorschlägen auch das Gebiet "Buckow-Süd" benannt und für eine Untersuchung als künftiges 3 Stadtumbaugebiet vorgeschlagen. Das vorgeschlagene Gebiet grenzt direkt nördlich an die "Buckower Felder" an. Als Gründe wurden u. a. genannt: Vernetzung der vorhandenen Großsiedlungen mit dem  neuen Wohngebiet, den vorhandenen öffentlichen Grünflächen und den Freiflächen des Umlandes (Gemeinde Großziethen). Verbesserung der Spielplatzsituation, der sozialen Infrastruktur und der Anbindung an den ÖPNV, fahrradgerechte Anbindung der Siedlungen an das  übergeordnete Fahrradwegenetz; Nachverdichtungspotentiale der Wohnungsbaugesellschaften sowie Nachbarschaftsarbeit zwischen dem neuen Wohngebiet und dem Umfeld;  Öffentlicher Raum, soziale Infrastruktur, Aufwertung privater Freiflächen, Modernisierung und energetische Sanierung, Barrierefreiheit; Standortentwicklung bei Schließung des Ersatzstandortes der Leonardo da Vinci Oberschule.

Beim Entwurf des neuen Stadtquartiers auf den Buckower Feldern wurde zudem -abweichend von den ersten Entwürfen- darauf geachtet, dass keine nach außen abweisende oder abgeschlossenen neue Siedlung entsteht, sondern eine möglichst gute Integration in den umgebenden Stadtraum stattfinden kann. Das System der öffentlichen Straßen und Grünräume ist ebenfalls so angelegt, dass eine offene Anbindung an die umliegenden Räume gewährleistet ist.

Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen haben in mehreren Schritten das städtebaulich-architektonische Konzept überarbeitet und weiterentwickelt. Dabei hat die Frage der möglichst guten Integration des  Quartiers in den Stadtraum sowie das soziale Zusammenleben von neuen und bisherigen Bewohner*innen eine große Rolle gespielt. Insbesondere das zuletzt durchgeführte  Masterplanverfahren hat hierzu konkrete Vorschläge gemacht, die umgesetzt werden sollen.