Berliner Vergabemindestlohn in der Schulreinigung

Philipp Dehne

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 Das Bezirksamt wird gebeten, mit der nächsten Verlängerung der Schulreinigungsverträge die Anpassung an den Berliner Vergabemindestlohn vorzunehmen, soweit die Schulreinigung nicht zuvor auf Eigenreinigung umgestellt werden kann.
 
Begründung:

Das Bezirksamt Neukölln beauftragt derzeit elf Reinigungsfirmen mit ca. 125 Reinigungskräften mit der Schulreinigung. Nur bei einer Firma konnte nach Neuausschreibung der Berliner Vergabemindestlohn vertraglich vereinbart werden. Für die übrigen zehn Verträge findet der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer:innen in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) Anwendung. Dieser liegt für die Innen- und Unterhaltsreinigung bei 11,11 Euro in 2021 und damit weit unter dem Berliner Vergabemindestlohn von derzeit 12,50 Euro. Die laufenden Reinigungsverträge enden am 31.7.2022 und verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Eine Neuausschreibung der Verträge wird erst in 2023 zwingend. Die Reinigungskräfte sollen bis dahin nicht auf den Berliner Mindestlohn verzichten müssen. Wie im Nachbarbezirk Tempelhof-Schöneberg ersichtlich hat das Bezirksamt Neukölln die Möglichkeit, die Verträge im Rahmen der jährlichen Verlängerung anzupassen. Anders als in der Beantwortung der Großen Anfrage „Lohndumping beenden – Berliner Vergabemindestlohn in der Schulreinigung!“ vom 24.11.2021 (Drs. Nr. 0035/XXI) behauptet, erfolgte die Anpassung in Tempelhof-Schöneberg nicht im Rahmen einer Neuausschreibung, sondern im Rahmen einer Verlängerung der laufenden Verträge. Außerdem ist es auch bei tariflichen Lohnerhöhungen eine übliche Praxis, eine Anpassung der Vergütung in bestehenden Verträgen per Nachtrag vorzunehmen.


Infos zum Stand der Beratung gibt es auf der Seite der BVV Neukölln.