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Philipp Dehne

Berliner Vergabemindestlohn in der Schulreinigung

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 Das Bezirksamt wird gebeten, mit der nächsten Verlängerung der Schulreinigungsverträge die Anpassung an den Berliner Vergabemindestlohn vorzunehmen, soweit die Schulreinigung nicht zuvor auf Eigenreinigung umgestellt werden kann.
 
Begründung:

Das Bezirksamt Neukölln beauftragt derzeit elf Reinigungsfirmen mit ca. 125 Reinigungskräften mit der Schulreinigung. Nur bei einer Firma konnte nach Neuausschreibung der Berliner Vergabemindestlohn vertraglich vereinbart werden. Für die übrigen zehn Verträge findet der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer:innen in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) Anwendung. Dieser liegt für die Innen- und Unterhaltsreinigung bei 11,11 Euro in 2021 und damit weit unter dem Berliner Vergabemindestlohn von derzeit 12,50 Euro. Die laufenden Reinigungsverträge enden am 31.7.2022 und verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Eine Neuausschreibung der Verträge wird erst in 2023 zwingend. Die Reinigungskräfte sollen bis dahin nicht auf den Berliner Mindestlohn verzichten müssen. Wie im Nachbarbezirk Tempelhof-Schöneberg ersichtlich hat das Bezirksamt Neukölln die Möglichkeit, die Verträge im Rahmen der jährlichen Verlängerung anzupassen. Anders als in der Beantwortung der Großen Anfrage „Lohndumping beenden – Berliner Vergabemindestlohn in der Schulreinigung!“ vom 24.11.2021 (Drs. Nr. 0035/XXI) behauptet, erfolgte die Anpassung in Tempelhof-Schöneberg nicht im Rahmen einer Neuausschreibung, sondern im Rahmen einer Verlängerung der laufenden Verträge. Außerdem ist es auch bei tariflichen Lohnerhöhungen eine übliche Praxis, eine Anpassung der Vergütung in bestehenden Verträgen per Nachtrag vorzunehmen.


Infos zum Stand der Beratung gibt es auf der Seite der BVV Neukölln.

 

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.