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Thomas Licher

Alle im Rathaus Neukölln Tätigen auch im Rathaus Neukölln auf Corona

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, es allen Menschen, die im Rathaus Neukölln arbeiten, zu ermöglichen, sich im Testzentrum im BVV-Saal des Rathauses Neukölln zwei Mal pro Woche testen zu lassen. Die Kosten der Tests für die nicht beim Bezirksamt Neukölln angestellten Beschäftigten sollen von den jeweiligen Arbeitgeber:innen übernommen werden. Dazu soll möglichst schnell eine unbürokratische Regelung mit den jeweiligen Arbeitgeber:innen getroffen werden.

Begründung: Um dem Ziel, möglichst wenige zusätzliche Wege in der Pandemie zurückzulegen, nachzukommen, sollten sich alle im Rathaus Neukölln tätigen Personen auch im Rathaus testen lassen können. Deshalb ist eine formaljuristische Position, dass jeder Arbeitgeber für die Testung selbst verantwortlich ist, im Sinne der Pandemiebekämpfung ausgesprochen kontraproduktiv. Stattdessen bedarf es unkonventioneller Lösungen zur Pandemiebekämpfung in Verantwortung für alle, die für eine reibungslose Organisation des Bezirksamtes Neukölln tätig sind. Hier zeigt sich wieder einmal, wie schädlich die Privatisierung von Teilbereichen des Bezirksamtes in der Vergangenheit war.

 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.

Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit,  um zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.

Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.

Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.

Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen. 

Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln gibt es hier als pdf.