Auflagen für Schankvorgärten bei Außengastronomie
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Künftig sind bei Genehmigung von Schankvorgärten bei Außengastronomie die entsprechenden Genehmigungen mit einer Lageskizze der zulässigen Schankfläche zu versehen. Die Nutzung ist auf 22 Uhr zu begrenzen. Anschließend sind Möbel und weitere Ausstattung einzuräumen. Das der Rechtssicherheit dienende „Gesamtkonzept für Sondernutzungen auf öffentl. Straßenland in Neukölln“ wird Genehmigungsbestandteil.
Die Genehmigungen samt Auflagen sind gut sichtbar an Schaufenster o. Eingangstür des Gastronomiebetriebes auszuhängen.
Die Einhaltung der Auflagen künftiger und bestehender Genehmigungen ist entsprechend zu kontrollieren.