Rekommunalisierung der Schulreinigung nicht weiter verzögern
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten,
- den bereits in der BVV-Sitzung vom 26.05.2021 beschlossenen Stufenplan zur schrittweisen Umstellung der Reinigung der bezirklichen Schulgebäude auf Eigenreinigung in kommunaler Trägerschaft (Drs. Nr. 2163/XX) durch die Serviceeinheit Facility Management bis zum 31.3.2022 vorzulegen und in die Ausarbeitung Vertreter*innen der Gewerkschaften (u.a. ver.di, DGB) sowie die Initiative „Schule in Not“ in geeigneter Weise einzubeziehen,
- die bestehenden Reinigungsverträge mit einem Teil der derzeit mit der Schulreinigung beauftragten Firmen nicht über den Sommer 2022 hinaus zu verlängern, um so die Umstellung auf Eigenreinigung wie beschlossen an 25 % der Neuköllner Schulen zum Schuljahr 2022/23 beginnen zu können und
- den Einstieg in die Rekommunalisierung der Schulreinigung so vorzubereiten, dass die Umstellung an 25 % der Neuköllner Schulen zum Schuljahr 2022/23 erfolgen kann.
Begründung:
Die BVV hat sich wiederholt dafür ausgesprochen, die Schulreinigung zu rekommunalisieren (Bürgerbegehren „Saubere Schulen“ - Drs. Nr. 1731/XX vom 02.06.2020), die Umsetzung dieses Beschlusses mit einem Stufenplan vorzubereiten (Saubere Schulen – Rekommunalisierung der Schulreinigung mit Stufenplan unterlegen - Drs. Nr. 2163/XX vom 26.05.2021) und den Beschluss zum Schuljahr 2022/23 umzusetzen (Rekommunalisierung der Schulreinigung im Doppelhaushalt 2022/23 umsetzen - Drs. Nr. 2211/XX vom 31.05.2021). Diese Beschlüsse sind entweder einstimmig oder mit Einstimmigkeit aller demokratischen Fraktionen in der BVV-Neukölln getroffen worden. Die beschlossene Rekommunalisierung bis 2025/26 lässt sich nur erreichen, wenn spätestens zum Schuljahr 2022/23 damit begonnen wird. Weiterhin hat die Landesebene in ihrem neuen Koalitionsvertrag die Rekommunalisierung der Schulreinigung beschlossen. Nun ist es am Bezirk, die Rekommunalisierung vorzubereiten und umzusetzen.
Infos zum Stand der Beratung gibt es auf der Seite der BVV Neukölln.
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.