Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten

Marlis Fuhrmann
BezirkeDemokratie und BürgerbeteiligungMieten- und WohnungspolitikStadtentwicklung

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

das Bezirksamt wird gebeten, ab sofort in den Gebieten des sozialen Erhaltungsrechts gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB Abwendungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Vorkaufsrechts im Bezirk Neukölln dahingehend zu verschärfen, dass sich die potenziellen Käufer auf den vollständigen Verzicht der Ausnahmetatbestände des § 172 Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 bis 6 BauGB und damit auch auf die Ziele der sozialen Erhaltungsverordnungen verpflichten müssen. Die Abwendungsvereinbarungen müssen also klare Regelungen enthalten mit denen ausgeschlossen wird, dass der potenzielle Käufer die in der Immobilie vorhandenen Wohnungen in Einzeleigentum – Eigentumswohnungen – umwandelt.

Was ist mit dem Antrag passiert? Informieren Sie sich über die Beratungsfolge und die Beschlusslage auf der Seite der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln!