Schlichtungsstelle Jobcenter Neukölln einrichten
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, einvernehmlich mit dem Jobcenter Neukölln zu prüfen, ob auf ehrenamtlicher, sachkundiger Basis eine Schlichtungsstelle für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden kann, die einen Konflikt mit dem Jobcenter Neukölln haben. Die Schlichtungsstelle soll beide Seiten anhören und eine Empfehlung abgeben. Ein Jahr nach Einrichtung der Schlichtungsstelle sollen die Ergebnisse ihrer Arbeit evaluiert werden.
Abgeleitet von den Aufgaben und Funktionen des Ombudsrates auf Bundesebene, könnten die Aufgaben der Schlichtungsstelle vor Ort entsprechend gestaltet werden. Vorbild können die erfolgreich arbeitenden Ombudsstellen in anderen Berliner Bezirken wie bspw. in Friedrichshain-Kreuzberg sein, wo diese als unabhängige, weisungsungebundene Schlichtungsstelle und AnsprechpartnerIn mit dem Ziel fungiert, für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen zu finden.
Begründung:
Die Hartz-Gesetze sind komplex und kompliziert. Regelmäßig kommt es zu Widersprüchen und Klagen, die oftmals erfolgreich sind. Für die Gerichte und Jobcenter bedeutet dies ebenso wie für die Betroffenen, die zusätzlich unter der Unsicherheit leiden müssen, enormen Arbeitsaufwand und Kosten. Für alle Beteiligten wäre es sinnvoll, wenn unterschiedliche Auffassungen bspw. zur Frage der Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit im Vorfeld einvernehmlich geklärt werden können. Die Schlichtungsstelle soll neben dieser schlichtenden Funktion zudem Fragen bspw. zu Weiterbildung oder Fortbildungsunterstützung beantworten und Anregungen, Kritik und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern entgegennehmen und bearbeiten.