Beteiligung der Betroffenen der Schulbauoffensive sicherstellen
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, regelmäßig und detailliert über den Stand der Baumaßnahmen in Neukölln im Rahmen der Schulbauoffensive zu informieren. Über neue Entwicklungen beim Schulbau auf Landesebene und mögliche Veränderungen der Strukturen soll im Bildungsausschuss umfassend Auskunft gegeben werden.
Das Bezirksamt wird weiter gebeten, sich bei den zuständigen Stellen des Senats dafür einzusetzen, dass bei der Einrichtung des sogenannten "Schulbau-Beirates" auf Landesebene die Vertretungen der Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern sowie die Bezirke beteiligt werden. Der Schulbau-Beirat auf Landesebene soll mit ausreichend Kompetenz ausgestattet werden, dass eine tatsächliche Gestaltungsmöglichkeit der Betroffen sichergestellt wird.
Bei den Neubaumaßnahmen in Neukölln soll der Bezirkselternausschuss, der Bezirksschülerausschuss und der Personalrat der Lehrer*innen auf Bezirksebene angemessen beteiligt werden.
Bei möglichen Sanierungsmaßnehmen an einer vorhandenen Schule in Neukölln sollen die betroffenen Eltern-, Lehrer*innen- und Schüler*innen-Vertretungen frühzeitig beteiligt werden und eingebunden
werden.
Begründung:
Erfolgt mündlich
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.