Einrichtung von weiteren Neuköllner Koordinierungsstellen
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zusätzliche Koordinierungsstellen einzurichten.
- „Neuköllner Koordinierungsstelle für soziale Gerechtigkeit und zur aktiven Armutsbekämpfung“
- „Neuköllner Koordinierungsstelle für Bildungserfolg“
- „Neuköllner Koordinierungsstelle für ausreichend Kita-Plätze“
- „Neuköllner Koordinierungsstelle für sozialen Wohnungsbau, gegen Mietsteigerung, gegen die Verdrängung von Mieter*innen und für ein aktives Vorkaufsrecht des Bezirkes“
- „Neuköllner Koordinierungsstelle gegen Rechten Terror, Rassismus und Diskriminierung“
Begründung:
Mit den Koordinierungsstellen und den erforderlichen zusätzlichen Mitarbeiterinnen in den relevanten Bereichen zeigen wir, dass wir niemanden – kein Kind, keine Mutter, keine Familie, keine Arbeitsuchenden - zurück lassen!
Die BVV erkennt, dass die drängendsten Probleme des Bezirkes darin liegen, dass viele Menschen allein von ihrer Arbeit nicht mehr leben können und mit Hartz IV aufstocken müssen, dass 50,2 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren in einem SGB II-Haushalt leben, dass die Mieten explodieren, dass Kita-Plätze fehlen und dass es zu wenig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Anwendung des Vorkaufsrechts gibt. Der rechte Terror nebst AfDlerischem antimuslimischen Rassismus müssen jetzt angegangen werden.
Hinzu kommt, dass Kinder im frühkindlichen Alter ausreichend sprachlich gefördert werden müssen. Eine Ausbildungsoffensive des KiTA-Eigenbetriebes Südost in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften wird mittelfristig ausreichend Kindererzieher mit der erforderlichen Zusatzqualifikationen für die Sprachförderung sicherstellen.
Ein runder Tisch mit den relevanten Akteuren könnte die Arbeit der jeweiligen Koordinierungsstellen begleiten. Hierzu gehören u.a. Mieterschutzvereine, die Gewerkschaften, die Bundesagentur für Arbeit, freie Träger und die „direkte Repräsentation“ Neuköllns im Bundeskabinett durch die neue Bundesfamilienministerin Frau Dr. Giffey. Mieterschutz, Lohngerechtigkeit, Chancengleichheit und Armutsbekämpfung wären nun keine Lippenbekenntnisse mehr.
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.