Nutzlose Sanktionen gegen Eltern von Schulschwänzer*innen ausschließen

Ahmed Abed

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, ausschließlich sozialpädagogische Mittel in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt einzusetzen, um Schulschwänzen und schuldistantem Verhalten entgegenzuwirken. Es werden keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen schuldistantem Verhalten mehr eingeleitet. Bußgeldverfahren und Anträge des Bezirksamts auf Erzwingungshaft beim Amtsgericht wegen schuldistantem Verhalten werden zurück genommen oder nicht weiter verfolgt.

Begründung:

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der hohe Einsatz von Bußgeldern und Haftstrafen in Form von Erzwingungshaft gegen Eltern kaum Wirkung gezeigt hat, um schuldistantes Verhalten zu beenden. Gerade arme und einkommensschwache Familien können die drakonischen Bußgelder nicht aufbringen, weil sie viel zu arm sind. Ihre Armut wird doppelt bestraft, indem sie zusätzlich in Haft genommen werden sollen.

Statt auf Strafen sollte der Bezirk wie in anderen Bezirken ausschließlich sozialpädagogische Mittel anwenden. Es hat sich gezeigt, dass mit mehr Sozialpädagog*innen an den Schulen und der Zusammenarbeit mit dem Jugendamt schuldistantem Verhalten erfolgreich entgegengewirkt werden kann.

Das Bezirksamt Neukölln hat in den Schuljahren 2016/2017 447 Mal Bußgelder verhängt, d.h. über die Hälfte der 867 Bußgelder in ganz Berlin. Lediglich 197 Mal konnten die Bußgelder gezahlt werden. In 181 Fällen wurden Anträge zur Erzwingungshaft beim Amtsgericht gestellt.

25% der Bevölkerung in Neukölln können von ihrer Arbeit nicht leben und sind von staatlichen Transferleistungen wie Hartz IV und Sozialhilfe abhängig. Mit 50,2% Kinderarmut liegt der Bezirk an erster Stelle in Berlin.

Was ist mit dem Antrag passiert? Informieren Sie sich über die Beratungsfolge und die Beschlusslage auf der Seite der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln!