Kita-Belegungsrechte für benachteiligte Kinder sichern
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, Vereinbarungen mit den freien Trägern über Belegungsrechte zur Versorgung benachteiligter Kinder mit Kitaplätzen zu treffen. Die Anzahl der belegungsgebundenen Plätze soll sich an dem tatsächlichen Bedarf orientieren. Die belebungsgebundenen Plätze sollen von Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf, Kindern, die in überbelegten Wohnungen aufwachsen, Kindern mit schwer chronisch erkrankten Eltern, Kindern mit festgestelltem besonderen Förderbedarf usf. in Anspruch genommen werden können. Den Kitas darf kein finanzieller Nachteil aus der Belegungsbindung entstehen. Sollte ein belegungsgebundener Kitaplatz vakant sein, ist bis zu dessen Besetzung ein finanzieller Ausgleich in voller Höhe durch das Bezirksamt zu leisten. Die Kitas sollen frühzeitig, spätestens aber im Juni vor Beginn des Kitajahrs über die ihnen zugewiesenen Kinder informiert werden. Mit dem Eigenbetrieb ist eine analoge Vereinbarung zu treffen.
Infos zum Stand der Beratung gibt es auf der Seite der BVV Neukölln.
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.