Kita-Belegungsrechte für benachteiligte Kinder sichern

Susanka Sambefski

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten, Vereinbarungen mit den freien Trägern über Belegungsrechte zur Versorgung benachteiligter Kinder mit Kitaplätzen zu treffen. Die Anzahl der belegungsgebundenen Plätze soll sich an dem tatsächlichen Bedarf orientieren. Die belebungsgebundenen Plätze sollen von Kindern mit festgestelltem Sprachförderbedarf, Kindern, die in überbelegten Wohnungen aufwachsen, Kindern mit schwer chronisch erkrankten Eltern, Kindern mit festgestelltem besonderen Förderbedarf usf. in Anspruch genommen werden können. Den Kitas darf kein finanzieller Nachteil aus der Belegungsbindung entstehen. Sollte ein belegungsgebundener Kitaplatz vakant sein, ist bis zu dessen Besetzung ein finanzieller Ausgleich in voller Höhe durch das Bezirksamt zu leisten. Die Kitas sollen frühzeitig, spätestens aber im Juni vor Beginn des Kitajahrs über die ihnen zugewiesenen Kinder informiert werden. Mit dem Eigenbetrieb ist eine analoge Vereinbarung zu treffen.


Infos zum Stand der Beratung gibt es auf der Seite der BVV Neukölln.