Mehr Transparenz für die Trägerversammlung des Jobcenter Neukölln
Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, die Bezirksverordnetenversammlung per Vorlage zur Kenntnisnahme über anstehende Termine der Trägerversammlung des Jobcenter Neukölln zu informieren. In diesem Zusammenhang ist auch über die Tagesordnung bzw. die vom Bezirksamt eingebrachten Tagesordnungspunkte zu informieren. Ferner wird das Bezirksamt gebeten, eigene Zielvorgaben für die Zielvereinbarung mit der Arbeitsagentur Berlin Süd und dem Jobcenter Neukölln im Vorfeld der Bezirksverordnetenversammlung mitzuteilen und im zuständigen Ausschuss zur Beratung zu stellen.
Infos zum Stand der Beratung gibt es auf der Seite der BVV Neukölln.
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.