Mieter*innen vor Nachzahlungen und Wohnungsverlust schützen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich im Senat dafür einzusetzen, dass Verhandlungen mit den kommunalen und privaten Mitgliedern im BBU, weiteren privaten Immobilienunternehmen sowie der Arbeitsgruppe Mietspiegel über den Umgang mit Nachzahlungen nach dem gescheiterten Mietendeckel geführt werden.
Verhandlungsziel soll der Verzicht auf Nachzahlungen, mindestens aber Teilverzicht, Fristenverlängerung und Kündigungsverzicht sein.
Der senatsseitig einzurichtende Notfallfond muss ausreichend ausgestattet werden und rasch unbürokratische Hilfe gewähren. Die passgenaue Beratung der Mieter*innen soll weiter durch Senat und Bezirk erfolgen.
Der Beratungsumfang der bezirklichen Mieter*innenberatung ist bei Bedarf anzupassen.
Die Geschäftsordnung der BVV Neukölln unterscheidet zwischen verschiedenen Drucksachenarten. Hier erklären wir kurz, welche es gibt und wie sie funktionieren.
Große Anfragen werden in der BVV mündlich durch ein Mitglied des Bezirksamts beantwortet. Im Anschluss haben alle Fraktion 15 Minuten Zeit, um zu dem Thema Stellung zu nehmen.
Im Gegensatz zu Großen Anfragen ziehen Mündliche Anfragen keine Debatte nach sich. Zulässig ist maximal eine Nachfrage. Wegen der kurzen Einreichungsfrist können aber aktuelle Ereignisse thematisiert werden.
Kleine Anfragen sind keine eigentlichen Drucksachen; d.h. sie tauchen nicht auf der Tagesordnung der BVV auf. Stattdessen werden sie vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Sie dienen in erster Linie der Hintergrundrecherche oder der Vorbereitung von Großen Anfragen oder Anträgen.
Mit Anträgen erfüllen die Bezirksverordneten ihre Aufgabe, Verwaltungshandeln anzuregen. Anträge werden in der BVV abgestimmt. Findet ein Antrag eine Mehrheit unter den Bezirksverordneten, so ist er Beschlusslage. Die Verwaltung ist dann angehalten, im Sinne des Antrags tätig zu werden und nach Bearbeitung des Beschlusses der BVV einen Schlussbericht vorzulegen.
Wie Anträge werden auch Entschließungen in der BVV abgestimmt. Im Gegensatz zu Anträgen enthalten sie aber keinen Handlungsauftrag an die Verwaltung, sondern enthalten in der Regel eine Stellungsnahme der BVV zu aktuellen Ereignissen.