Alkoholwerbung hat nichts vor Kitas und Schulen verloren

Christian Posselt
Verbraucherschutz

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit Werbung für alkoholische Getränke aus der näheren Umgebung von Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen unterbunden werden kann. Dies soll in Abstimmung mit den genannten Einrichtungen und den Besitzern der Werbeflächen erfolgen.

Begründung: Die Gefahr von Alkoholwerbung besteht darin, dass der Konsum von Alkohol beschönigt wird, ohne dass auf entsprechende Gefahren hingewiesen wird. Dies entspricht vollends dem Zweck der Werbung, der Gewinnmaximierung. Besondere Gefahr besteht jedoch für Kinder und Jugendliche, die zunächst keine Konsumerfahrungen haben und dann durch die Werbung ein verzerrtes Bild von Alkohol erhalten, das mit Attributen wie Coolness und Erwachsensein verbunden sein kann. Subtile Werbemechanismen verstärken die Wirkung. Durch die räumliche Nähe zu Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen sehen besonders Kinder und Jugendliche die Plakate häufig, da sie teilweise täglich daran vorbeilaufen. Entsprechend erhöht sich die Aufmerksamkeit für die Werbung. Die Rolle des Bezirksamtes sollte vermittelnd zwischen den Institutionen für Kinder und Jugendliche sowie den Betreibern der Werbeflächen sein. Innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen sollte versucht werden, eine dauerhafte Lösung zu finden.